Bundestagswahl 2025: Wahlprüfsteine für die Region Bonn/Rhein-Sieg/Westerwald
Mit dem untenstehenden Brief haben wir die Bundestagskandidat*innen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und Neuwied/Altenkirchen aufgefordert, sich zur Gesundheitspolitik mit Bezug zu unserer Region zu äußern.
Zurückgemeldet haben sich einzelne Kandidat*innen von CDU, SPD, GRÜNE, LINKE, VOLT und BSW. Die Fragen wenigstens teilweise beantwortet haben Vertreter*innen von SPD, GRÜNE, LINKE, VOLT und BSW. (Stand 22.02.2025)
Sehr geehrte Kandidat*innen und Parteienvertreter von CDU, SPD, Bündnis 90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE, BSW und VOLT,
angesichts der Situation von Schwangeren im Rhein-Sieg-Kreis mit viel zu langen Wegen hat das Gesundheitsbündnis Bonn/Rhein-Sieg die Kampagne und Petition „Rettet die Geburtshilfe im Rhein-Sieg-Kreis“ initiiert. Sie wendete und wendet sich schwerpunktmäßig an das Land NRW.
Dabei wurde den Beteiligten immer deutlicher, dass wesentliche Rahmenbedingungen für die Geburtshilfe bzw. Geburtsstationen auch für unsere lokale Region auf der Bundesebene verhandelt und geregelt werden. Zu nennen ist hier vor allem das System der Fallpauschalen.
Daher bitten wir Sie als Kandidat*innen der Wahlkreise Bonn, Rhein-Sieg-Kreis I und II sowie des Wahlkreises Neuwied/Altenkirchen für die Bundestagswahl 2025 die folgenden Fragen zu beantworten:
Fragen:
(1) Sind Sie bereit, Initiativen zu unterstützen oder auch zu initiieren, die die Ablösung der Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser über Fallpauschalen zum Ziel haben?
Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion und Partei dafür ein, als Schritte dorthin die vollen Personalkosten aller Berufsgruppen aus den Fallpauschalen herauszunehmen oder Bereiche, wie die Geburtshilfe und Kinderheilkunde, selbstkostendeckend zu finanzieren?
(2) Diese Selbstkostendeckung muss ergänzt werden durch ein Gewinnverbot, wie es bis 1985 im KHG geregelt war. Wie stellen Sie sicher, dass Mittel aus den Sozialkassen nicht zweckentfremdet aus dem Gesundheitssystem ausgeschleust bzw. als Gewinne ausgeschüttet werden?
(3) Sind Sie bereit, Personalstärkeregeln wie die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) weiter zu betreiben? Und vergleichbare Regelungen im ärztlichen Bereich zu entwickeln bzw. einzuführen?
(4) Welche Entlastungsmaßnahmen, insbesondere im Berufshaftpflicht-Versicherungsbereich, in dem es noch Lücken gibt, sehen Sie für Hebammen vor? Sind Sie bereit die Hebammen bei den Personalbemessungen ausreichend zu berücksichtigen?
(5) Sind Sie bereit Tariftreueregelungen für den Gesundheitsbereich einzuführen? Dabei sind alle im Krankenhausbetrieb tätigen Berufsgruppen dem TVÖD bzw. TVÖD angepassten Arbeitsverhältnissen zuzuordnen. Sie müssen alle Krankenhausträger umfassen und Teil der Qualitätskriterien für die Aufnahme in einen Krankenhausplan sein.
(6) Wie stehen Sie zu einer Übergangsfinanzierung von Krankenhäusern, damit eine Insolvenzwelle noch wirksam abgewendet wird?
(7) Unterstützen Sie die volle Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundes- und Landesmitteln, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die eine hälftige Finanzierung aus GKV Mitteln vorsieht?
(8) Wie wollen Sie auf der Bundesebene sicherstellen, dass die duale Finanzierung im Bereich der Investitionsmittel auch voll den Investitionsbedarf abdeckt. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet um sicher zu stellen, dass die Bundesländer ihrer gesetzlichen Finanzierungspflicht dauerhaft und auskömmlich nachkommen?
(9) Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die gesundheitliche Versorgung vor Ort mit zu tragen und zu gestalten. Kommunale Finanznot steht dem im Wege. Sind Sie bereit, Kommunen im Gesundheitswesen umfassend zu unterstützen, indem u.a. Schulden gestrichen werden?
(10) Sind Sie bereit, Kommunen in der Krankenhausplanung bundesweit mehr Rechte einzuräumen?
Antworten
(1) Sind Sie bereit, Initiativen zu unterstützen oder auch zu initiieren, die die Ablösung der Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser über Fallpauschalen zum Ziel haben?
Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion und Partei dafür ein, als Schritte dorthin die vollen Personalkosten aller Berufsgruppen aus den Fallpauschalen herauszunehmen oder Bereiche, wie die Geburtshilfe und Kinderheilkunde, selbstkostendeckend zu finanzieren?
Ja, bin ich. Das System der Fallpauschalen habe ich immer kritisiert und werde mich daher weiter dafür einsetzen, die Profitlogik im Gesundheitsbereich zurückzudrängen.
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde bereits ein erheblicher ökonomischer Druck von den Beschäftigten in den Krankenhäusern genommen. Pflegepersonalkosten werden besser und unabhängiger von Fallpauschalen vergütet und es wurde die Möglichkeiten geschaffen, zusätzliches Personal einzustellen.
Mit der jüngsten Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir den ökonomischen Druck auf die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten weiter gesenkt. Die stationäre Daseinsvorsorge vor Ort rückt stärker ins Zentrum unserer politischen Bemühung für eine gute Versorgung. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung in den Krankenhäusern durchbrechen wir den lange kritisierten „Hamsterrad-Effekt“. Wirtschaftliche Erwägungen, immer mehr Krankenhausfälle zu generieren – unabhängig vom medizinisch Notwendigen – treten in den Hintergrund. Ein rein fallbezogenes Vergütungssystem setzt insbesondere kleine Kliniken im ländlichen Raum, aber auch große Krankenhäuser, unter erheblichen wirtschaftlichen Druck. Die Vorhaltevergütung wird dagegen künftig sicherstellen, dass Krankenhausstrukturen unabhängig von der direkten Leistungserbringung erhalten oder geschaffen werden können Dies führt auch zu einer unmittelbaren Entlastung der Beschäftigten in der stationären Versorgung. Daher sind dies gute Schritte, die man jetzt in ihrer Wirkung beobachten muss.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Zu beiden Punkten: ein klares JA!
Grundsätzlich Ja.
Die Probleme mit den Fallkostenpauschalen im Gesundheitswesen werden bereits seit mehreren Jahren untersucht und thematisiert. Zahlreiche Studien weisen auf die bestehende Problematik hin und fordern eine Umkehr oder deutliche Veränderung des DRG-Systems. Natürlich ist in diesen Expertisen der Auftrag an die Bundespolitik enthalten, als Regelungsgeber aktiv zu werden und die bestehenden Regulären zu reformieren. Inwieweit hierbei ein Schritt wie z.B. die Herausnahme der Personalkosten aus den Fallpauschalen sinnvoll und zielführend ist, vermag ich derzeit nicht zu beantworten.
Für mich persönlich hat das Thema eine hohe Priorität. Meines Erachtens bedarf es einer grundlegenden Neuausrichtung unseres Gesundheitswesens, um dauerhaft eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, z.B. insbesondere auch im ländlichen Raum, gewährleisten zu können. Das Thema Fallpauschale ist hierbei ein Aspekt, der nicht isoliert von anderen komplexen Themenstellungen betrachtet werden kann.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Ich setze mich für eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung ein, die sich teilweise von den Fallpauschalen abwendet. Die SPD will den Anteil der Fallpauschalen auf 40 Prozent senken und stattdessen 60 Prozent der Finanzierung über sogenannte Vorhaltepauschalen abdecken. Diese sichern die Kosten für das Vorhalten wichtiger Leistungsangebote – einschließlich Personal, Notaufnahmen und moderner Medizintechnik – unabhängig von der Zahl der Behandlungen.
Zusätzlich sollen gezielt finanzielle Mittel für besonders wichtige Bereiche wie Intensivmedizin, Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Schlaganfallbehandlung und Traumatologie bereitgestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung kleiner, bedarfsnotwendiger Kliniken, insbesondere in ländlichen Regionen. Diese Reform gibt ihnen eine echte Perspektive und stärkt die flächendeckende medizinische Versorgung.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ja, ich setze mich für eine Abschaffung der Fallpauschalen ein. Wir möchten, dass Krankenhäuser nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert werden, insbesondere in Bereichen wie Geburtshilfe und Kinderheilkunde. Die volle Finanzierung von Personalkosten aus den Fallpauschalen herauszunehmen, ist ein erster wichtiger Schritt.
Krankenhausschließungen und das System der Fallpauschalen lehnen wir ab.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Krankenhausschließungen und das System der Fallpauschalen lehnen wir ab.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Als SPD fordern wir eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung, um eine gemeinwohlorientierte und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Wir haben die Finanzierung allein über Fallpauschalen kritisch gesehen und dieses System mit einer Krankenhausreform beendet, da sie Fehlanreize und wirtschaftlichen Druck erzeugt. Daher haben wir die Vorhaltevergütung eingeführt, die Krankenhausstrukturen unabhängig von der direkten Leistungserbringung sichert.
Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden. Deutsche Kliniken stecken zum Teil tief in den roten Zahlen und leiden unter einem Vergütungssystem, das falsche Anreize setzt und die Krankenhäuser zwingt, immer mehr Leistungen anzubieten. Die Fallpauschalen verlieren ihre dominierende Bedeutung in der Vergütung von Krankenhausleistungen. Den größten Teil macht künftig eine weitgehend fallunabhängige Vorhaltefinanzierung aus. Damit können erforderliche Strukturen vorgehalten werden. Die Bereiche Pädiatrie und Geburtshilfe erhalten jährlich zusätzliche Förderbeträge.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ja, denn nur so wird es möglich sein, die Grundversorgung auch dort aufrecht zu erhalten, wo nicht so viele Menschen leben. Die Geburtshilfe – das erlebe ich gerade als werdende Mutter – ist dafür ein Paradebeispiel. Geburtshilfe rechnet sich im derzeitigen System nicht, deswegen wird mein Wahlkreis nicht mehr annähernd ausreichend versorgt.
Das System der Fallpauschalen ist grundsätzlich nicht nachhaltig und sorgt vielfach für Fehlanreize im Gesundheitswesen. Es mag in der Basisversorgung theoretisch für eine schnellere Abrechnung sinnvoll sein, doch in der Praxis führt die bürokratische Belastung dazu, dass es nicht effizient funktioniert. Statt das Wohl der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen, fokussiert sich das System auf quantitative Abrechnungen, die die Qualität der Versorgung gefährden.
Volt setzt sich daher für eine gerechtere und unbürokratischere Vergütung von Gesundheitsleistungen ein. Die Krankheits- und Heilungszeiten müssen vernünftig und realistisch nach dem tatsächlichen Aufwand bezahlt werden, den die Behandlung erfordert. Dabei soll der Fokus auf der Individuen orientierten Versorgung liegen, anstatt auf pauschalen Pauschalvergütungen, die oft nicht die tatsächliche Arbeitsbelastung und den Betreuungsbedarf widerspiegeln. Eine solche Regelung würde nicht nur die Bürokratie abbauen, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung verbessern und den Zugang zu notwendiger Hilfe sicherstellen.
(2) Diese Selbstkostendeckung muss ergänzt werden durch ein Gewinnverbot, wie es bis 1985 im KHG geregelt war. Wie stellen Sie sicher, dass Mittel aus den Sozialkassen nicht zweckentfremdet aus dem Gesundheitssystem ausgeschleust bzw. als Gewinne ausgeschüttet werden?
Wir als SPD beobachten in allen Versorgungsbereichen sehr genau, welche Akteure sich im deutschen Gesundheitssystem finanziell engagieren und wie finanzielle Anreize genutzt werden. Alle diese Akteure müssen am Ende des Tages ihre Beschäftigten auskömmlich vergüten und den Betrieb ihrer Einrichtungen auch zukunftsorientiert sicherstellen.
Ein Hauptproblem für deutschen Krankenhauslandschaft ist die unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Länder. Krankenhäuser sind gezwungen, erwirtschaftete Mittel in ihre eigene Infrastruktur zu investieren, welche für die Versorgung der Patient*innen gebraucht werden. Aus meiner Sicht muss die Bundesebene hier mit den Ländern dringend zu Lösungen kommen, die dazu beitragen, unsere Krankenhausinfrastruktur weiter effektiv auf die wachsenden Bedarfe einer älterwerdenden Gesellschaft auszurichten.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Durch eine Novellierung z.B. des Krankenhausentgeltgesetzes KHEntgG ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich möglich, in die Mittelverwendung einzugreifen und mögliche unerwünschte Effekte auszuschließen. Ob ein generelles Gewinnverbot im Gesundheitswesen (also z.B. für Krankenhausträger, Gemeinschaftspraxen in unterschiedlicher Rechtsform, Apotheker, Geburtshäuser) hierbei ein geeigneter Schritt zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung darstellt, bedarf sicher einer genaueren Prüfung und Untersuchung.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Wir als SPD beobachten in allen Versorgungsbereichen sehr genau, welche Akteure sich im deutschen Gesundheitssystem finanziell engagieren und wie finanzielle Anreize genutzt werden. Alle diese Akteure müssen am Ende des Tages ihre Beschäftigten auskömmlich vergüten und den Betrieb ihrer Einrichtungen auch zukunftsorientiert sicherstellen. Ein Hauptproblem für die deutschen Krankenhauslandschaft ist die mangelnde Bereitschaft der Länder, ihrer Investitionskostenverantwortung umfassend nach-zukommen. Krankenhäuser sind gezwungen, erwirtschaftete Mittel in ihre eigene Infra-struktur zu investieren, welche für die Versorgung der Patient*innen gebraucht werden. Aus Sicht der Bundesebene müssen wir hier mit den Ländern dringend zu Lösungen kommen, die dazu beitragen, unsere Krankenhausinfrastruktur weiter effektiv auf die wachsenden Bedarfe einer älterwerdenden Gesellschaft auszurichten.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ich unterstütze ein Gewinnverbot im Gesundheitssystem, wie es bis 1985 im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vorgesehen war. Gewinne auf Kosten der Sozialkassen sind nicht akzeptabel. Eine verstärkte Kontrolle und klare gesetzliche Regelungen sind notwendig, um die zweckfremde Mittelverwendung zu verhindern.
Krankenhausprivatisierungen und das Vordringen von Finanzinvestoren in Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren müssen gestoppt und Lauterbachs Krankenhausreform muss rückgängig gemacht werden.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Krankenhausprivatisierungen und das Vordringen von Finanzinvestoren in Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren müssen gestoppt und Lauterbachs Krankenhausreform muss rückgängig gemacht werden.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Sie sprechen einen zentralen Punkt unserer gesundheitspolitischen Strategie an. Wir sind für ein Versorgungssystem, dass nicht an Gewinnen, sondern auf das Gemeinwohl und die Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Zudem wollen wir versicherungsfremde Aufgaben im Gesundheitswesen zukünftig ausreichend aus Steuermitteln finanzieren.
Die Mehrzahl an Kliniken ist finanziell angeschlagen und zum Teil gar von der Insolvenz bedroht. Das ist ein zentraler Aspekt für die Notwendigkeit der Krankenhausreform gewesen. Mit der angesprochenen ergänzenden Vorhaltevergütung werden sowohl bedarfsgerechte Kliniken ausreichend finanziert als auch Möglichkeiten einer Gewinnmaximierung ausgeschlossen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Die Privatisierung des Gesundheitswesens ist die Wurzel des Übels. Die Aufgabe des Gewinnverbots war ein Teil davon. Die medizinische Grundversorgung muss öffentlich-rechtlich organisiert werden, nur so werden die Interessen der Mehrheit der Menschen berücksichtigt. Gesundheitseinrichtungen sollen keinen Gewinn erwirtschaften, sondern gesunde Menschen.
Gesundheitsversorgung darf kein Geschäftsmodell sein klare Regeln gegen Gewinnmaximierung
Es darf nicht sein, dass Einrichtungen der Gesundheitsversorgung gewinnorientiert arbeiten müssen, denn das aktuelle System begünstigt wirtschaftliche Interessen auf Kosten der Patientenversorgung. Wir dulden und unterstützen damit ein System, das Fehlanreize setzt und letztlich der Gesundheit der Menschen schadet.
Ich habe bereits vor dieser Anfrage gefordert, dass maximal 5 % der Mittel aus dem gesamten Gesundheitswesen für Ausschüttungen genutzt werden dürfen. Alles darüber hinaus muss zur Verbesserung der Versorgung und Infrastruktur reinvestiert werden.
Volt setzt sich für eine umfassende Reform des Gesundheitssystems ein, die eine realistische, menschenwürdige und patientenzentrierte Versorgung sicherstellt. Alle gesundheitsrelevanten Tätigkeiten müssen finanziell abgesichert sein, während nur echte Sonderleistungen Raum für Gewinne bieten dürfen. So verhindern wir, dass Sozialkassenmittel zweckentfremdet und aus dem System ausgeschleust werden.
(3) Sind Sie bereit, Personalstärkeregeln wie die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) weiter zu betreiben? Und vergleichbare Regelungen im ärztlichen Bereich zu entwickeln bzw. einzuführen?
Seit Mitte 2024 ist die PPR 2.0 in Kraft und trägt langfristig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern bei. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Pflegepersonalbemessungsverordnung erlassen, die es Krankenhäusern ermöglicht, sowohl die Soll- als auch die Ist-Personalbesetzung ihrer Stationen zu ermitteln.
Um die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz zu steigern und die Behandlungsqualität zu fördern, haben wir mit der Krankenhausreform bereits eine ärztliche Personalbemessung eingeführt. In einem ersten Schritt wird nun zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt. Diese Transparenz ist notwendig, um in der Folge auch gezielten Personalaufbau und damit eine Entlastung der Beschäftigten zu erreichen.
Gemeinsam mit der SPD und unseren Partnern in der Selbstverwaltung beobachte ich die Entwicklung sehr genau. Wir bitten jedoch auch darum, der Reform zunächst Zeit einzuräumen, um ihre Wirkungen auch entfalten zu können.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ja.
keine Position hierzu
Die Diskussion dieser Frage sollte meine Erachtens in den dafür vorgesehene Fachgremien und Ausschüssen unter der Beteiligung von unabhängigen Experten erfolgen. Für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema an entsprechenden Stelle werde ich mich gerne einsetzen.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Ja. Dies wurde in der Krankenhausreform schon geregelt.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ich befürworte die Einführung und den Ausbau der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0). Darüber hinaus sind vergleichbare Regelungen für Ärzt*innen dringend erforderlich, um eine bedarfsgerechte Personalbemessung zu gewährleisten.
keine Position hierzu s. Frage 1 und 2
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
keine Antwort
Wir Grüne haben im Bundestag viele Jahre für bedarfsgerechte Personalbemessungsverfahren auf den Stationen gekämpft. Neben der PPR 2.0. haben wir außerdem nun Regelungen zu Personalbemessung im Krankenhaus getroffen, die nicht nur ärztliche Personalbemessung betrifft, sondern zukünftig auch weitere Gesundheitsberufe.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Natürlich, die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di haben dafür lange gekämpft. Jetzt wird in Teilbereichen endlich transparent, wieviel Personal nötig ist, deshalb begrüße ich diesen ersten Schritt. Dieser richtige Ansatz muss weiter ausgebaut werden, damit die Beschäftigten aus der ständigen, strukturellen Überlastung herauskommen.
ch unterstütze klare Personalstärkeregeln wie die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0), denn eine ausreichende Personaldecke ist essenziell, um Überlastung in der Pflege zu verhindern. Doch das muss auch für Ärztinnen und Ärzte gelten. Nur mit genügend Fachkräften kann eine menschenwürdige, qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden.
Darüber hinaus müssen wir das Gesundheitswesen als Berufsfeld wieder attraktiver gestalten. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen, mehr Pflegeschulen und zusätzliche Studienplätze für medizinische Berufe. Das derzeitige System produziert einen Fachkräftemangel, der sich in den kommenden Jahren dramatisch verschärfen wird. Hier müssen wir rechtzeitig gegensteuern, um die Gesundheitsversorgung langfristig zu sichern.
(4) Welche Entlastungsmaßnahmen, insbesondere im Berufshaftpflicht-Versicherungsbereich, in dem es noch Lücken gibt, sehen Sie für Hebammen vor? Sind Sie bereit die Hebammen bei den Personalbemessungen ausreichend zu berücksichtigen?
Bereits 2014 haben wir mit § 134a Abs. 1b SGB V eine Regelung zum Ausgleich der Berufshaftpflichtversicherungspolicen von freiberuflich geburtshilflich tätigen Hebammen geschaffen. Dadurch wurden Sicherstellungszuschläge unter Berücksichtigung der Haftpflichtversicherungsbeiträge ermöglicht, die die Versorgung nachweislich gestärkt haben. Diesen Weg wollen und werden wir konsequent fortsetzen und beobachten die Entwicklung der Prämien weiterhin sehr genau.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Grundsätzlich sind Entlastungsmaßnahmen nötig. Ansonsten siehe Antwort zu Frage 3).
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Die SPD hat sich auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die finanzielle Belastung durch hohe Prämien in der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen verringert wird. Dies geschieht durch Unterstützungsmaßnahmen, wie die Einführung des „Sicherstellungszuschlags“ für freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind. Es besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf, um bestehende Lücken zu schließen, insbesondere für Hebammen, die nicht in der Geburtshilfe arbeiten, und für jene, die von hohen Kosten überproportional betroffen sind. Die SPD fordert eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern und Geburtshilfeeinrichtungen. Dabei ist es wichtig, verbindliche Personalbemessungsgrenzen festzulegen, um Überlastungen zu vermeiden und die Qualität der Betreuung für werdende Mütter zu sichern.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ich sehe die Notwendigkeit von Entlastungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen. Ebenso setze ich mich dafür ein, Hebammen bei der Personalbemessung ausreichend zu berücksichtigen und ihren Beruf attraktiver zu gestalten.
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
keine Antwort
Mit der genannten perspektivischen Personalbemessung wollen wir auch den Berufszweig der Hebammen adressieren und die Arbeitsbedingungen dort attraktiver gestalten. Darüber hinaus stärken wir ihre Kompetenzbereiche beispielsweise durch die Ermöglichung hebammengeleiteter Kreißsäle. Das ist gerade in unserer Region vonnöten.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Es ist absurd, dass bewährte Hebammen-System wegen Versicherungsfragen auf´s Spiel zu setzen – und Anfang 2025 sind die Versicherungsprämien erneut gestiegen, auf fast € 9.100 im Jahr! Schwangere haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenbetreuung, damit das Realität bleibt, muss entweder mit Steuermitteln oder durch Erhöhung der Leistungen der Kassen dafür gesorgt werden, dass Hebammen versichert sind. Ich will darüber hinaus, dass transparente und bedarfsgerechte Personalbemessungen im gesamten Gesundheitswesen gelten.
Hebammen sind eine unverzichtbare Stütze für werdende Mütter und Familien, doch ihr Beruf wird noch immer zu wenig gewürdigt und durch Bürokratie unnötig erschwert. Es ist höchste Zeit, dass wir sie besser absichern, finanziell stärken und entlasten.
Ein zentrales Problem ist die Berufshaftpflichtversicherung, die für viele Hebammen eine enorme Belastung darstellt. Hier fordere ich, dass der Staat die vollen Versicherungskosten übernimmt, um ihre Existenz zu sichern und Nachwuchs für diesen essenziellen Beruf zu gewinnen.
Zudem müssen Hebammen tariflich nach dem öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden und von den gleichen Vorteilen profitieren. Auch die Ausbildung muss attraktiver gestaltet werden, um mehr junge Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.
Gerade im ländlichen Raum sind Hebammen von unschätzbarem Wert. Wir bei Volt wissen um ihre Bedeutung und setzen uns dafür ein, dass sie sich voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren können – ohne Existenzängste oder bürokratische Hürden.
(5) Sind Sie bereit Tariftreueregelungen für den Gesundheitsbereich einzuführen? Dabei sind alle im Krankenhausbetrieb tätigen Berufsgruppen dem TVÖD bzw. TVÖD angepassten Arbeitsverhältnissen zuzuordnen. Sie müssen alle Krankenhausträger umfassen und Teil der Qualitätskriterien für die Aufnahme in einen Krankenhausplan sein.
Die Tarifbindung in Krankenhäusern ist für mich eine zentrale Voraussetzung für eine gute Versorgung der Patient*innen und faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Gleichzeitig ist die deutsche Krankenhauslandschaft durch verschiedene Organisationsformen geprägt, die zur Stärke und Vielfalt der Versorgungsstruktur beitragen. Alle müssen aus meiner Sicht eins gemeinsam haben: sie müssen gut nach tariflichen Bedingungen entlohnt werden, dafür werde ich mich stark machen. Wenn es dazu eine gesetzliche Regelung braucht, werde ich das unterstützen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ja!
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Grundsätzlich Ja, aber auch hier stellt sich die Frage, ob mit der vorgeschlagenen Maßnahme das gewünschte Ziel erreicht wird. Das MAGS in NRW hat die bestehende Tariftreue-Regelung im Pflegebereich wissenschaftlich begleiten lassen. Als positiv wurden die Auswirkungen auf das Lohnniveau bezeichnet. Gleichzeitig zeigt sich jedoch auch, dass eine Erhöhung der Tarifbindung oder gar ihre flächendeckende Einführung nicht erreicht wurde. Ebenfalls wurden aufgrund der unterschiedlichen „regionalüblichen Entgeltniveaus“ erhebliche Lohnvarianzen bei einzelnen Beschäftigten innerhalb des gleichen Qualifikationsgruppe festgestellt. Zudem ist das Verfahren zur Berechnung des regionalüblichen Entlohnungsniveaus sehr kompliziert und fehleranfällig. Hier scheint eine Nachbesserung des Verfahrens geboten zu sein. Die Überlegungen in diese Richtung sind positiv zu bewerten.
Die Krankenhausplanung ist grundsätzlich Ländersache, ob und in welcher Form hier verpflichtende Vorgaben seitens des Bundes gemacht werden können, bedarf einer genauen juristischen Prüfung.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Die SPD unterstützt die Einführung von Tariftreueregelungen, die sicherstellen, dass alle Beschäftigten im Krankenhaus – unabhängig von ihrer Berufsgruppe – unter tarifvertragliche Bedingungen fallen. Ziel ist es, Arbeitsverhältnisse am TVöD oder vergleichbaren Tarifverträgen auszurichten.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ich bin für die Einführung von Tariftreueregelungen im Gesundheitswesen. Alle Berufsgruppen im Krankenhausbetrieb sollten Arbeitsverhältnisse entsprechend dem TVöD oder angepassten Tarifen erhalten. Dies muss ein zentrales Qualitätskriterium für Krankenhauspläne werden.
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Die SPD sieht den wachsenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen als ernsthafte Bedrohung für die zukünftige Versorgung. Deshalb fordern wir bessere Arbeitsbedingungen, faire Löhne und eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte Personalausstattung für alle Beschäftigtengruppen. Durch tarifgebundene Gehälter und die Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung wollen wir finanzielle Spielräume für eine gerechte Bezahlung schaffen. Zudem setzen wir auf eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe, erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte sowie besseren Zugang zu Weiterbildung und gesundheitsfördernden Maßnahmen. Unser Ziel ist eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung mit attraktiven Arbeitsbedingungen.
Grundsätzlich befürworten wir die tarifverträgliche Regelung von Arbeitsverhältnissen – auch im Gesundheitsbereich. Das ist die Grundlage für faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Meine Antwort ist kurz: Ja. Bei allen Tätigkeiten, die durch öffentliche Leistungsträger finanziert werden, muss Tariftreue Voraussetzung sein.
Ja, ich spreche mich klar für eine Tariftreueregelung im Gesundheitsbereich aus. Alle Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitswesen müssen fair und angemessen bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie bei einem privaten, kommunalen oder kirchlichen Träger oder in einer anderen Rechtsform angestellt sind.
Einheitliche Tarifstrukturen, angelehnt an den TVöD, sollten für alle Berufsgruppen im Krankenhausbetrieb gelten. Dies muss auch eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen Krankenhausplan sein, um sicherzustellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen.
Nur so können wir langfristig Fachkräfte im Gesundheitswesen halten, die Versorgungsqualität sichern und die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern.
(6) Wie stehen Sie zu einer Übergangsfinanzierung von Krankenhäusern, damit eine Insolvenzwelle noch wirksam abgewendet wird?
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir die Zukunftsfähigkeit auch kleiner Krankenhausstandorte gesichert. Gleichzeitig ist klar, dass stationäre Überkapazitäten abgebaut werden müssen, was sich perspektivisch auch in einem Konzentrationsprozess von Krankenhäusern niederschlagen wird. Unser Gesetz stellt die Weichen für mehr Qualitätsorientierung in der stationären Versorgung, denn Patient*innen müssen sich darauf verlassen können, dass das Krankenhaus ihrer Wahl eine optimale und qualitativ hochwertige Versorgung bietet.
Zugleich haben wir die Finanzierbarkeit der Krankenhausversorgung im Blick behalten: Bereits ab 2024 gilt die vollständige und unterjährige Tarifrefinanzierung für alle Berufsgruppen. Zudem wird bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg des Landesbasisfallwerts – also der für das Folgejahr zu vereinbarenden Krankenhausvergütung – künftig der volle statt des anteiligen Orientierungswerts zugrunde gelegt. Zusätzliche Liquidität entsteht durch den vorläufigen Mindererlösausgleich der Pflegekosten, den wir bereits mit dem Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen haben.
Darüber hinaus hat der Bund die Krankenhäuser in den letzten Jahren mit erheblichen Mitteln in der Pandemie und der Energiekrise unterstützt sowie die Finanzierung der Kinder- und Jugendheilkunde und der Geburtshilfe gestärkt.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Die Beantwortung dieser Frage bedarf einer grundlegenden und umfassenden Befassung mit allen finanziellen Aspekten und Möglichkeiten im Gesundheitswesen, so dass mir eine Beantwortung dieser Frage guten Gewissens „aus dem Stand“ nicht möglich ist.
Der allgemeinen Berichterstattung entnehme ich allerdings, dass hier dringender Handlungsbedarf seitens des Bundes und der Länder besteht. Ich unterstütze daher die umgehende Einrichtung einer Bund-Länder-übergreifenden Arbeitsgruppe mit Experten und den relevanten Vertretern der Krankenhäuser.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir für die Zukunftsfähigkeit auch kleiner Krankenhausstandorte gesorgt. Es ist aber auch klar, dass stationäre Überkapazitäten abgebaut werden müssen, was sich perspektivisch auch in einem Konzentrationsprozess von Krankenhäusern niederschlagen wird. Wir haben mit unserem Gesetz die Weichen für mehr Qualitätsorientierung in der stationären Versorgung gestellt. Denn die Patient*innen müssen sich darauf verlassen können, dass das Krankenhaus, für das sie sich entscheiden, eine optimale und qualitativ hochwertige Versorgung für ihren Eingriff bietet. Gleichzeitig haben wir die Finanzier-barkeit der Krankenhausversorgung im Blick behalten und die vollständige und unter-jährige Tarifrefinanzierung für alle Berufsgruppen bereits ab 2024 beschlossen. Zu-dem ist bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg des Landesbasisfallwerts, also die für das Folgejahr zu vereinbarende Krankenhausvergütung, künftig der volle an Stelle des anteiligen Orientierungswerts zu Grunde zu legen. Zusätzliche Liquidität kommt zudem durch den vorläufigen Mindererlösausgleich der Pflegekosten, den wir bereits mit Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen hat-ten. Ergänzend hat der Bund die Krankenhäuser in letzten Jahren mit signifikanten Mitteln in der Pandemie und in der Energiekrise unterstützt sowie die Finanzierung der Kinder- und Jugendheilkunde und Geburtshilfe gestärkt.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Um eine Insolvenzwelle von Krankenhäusern abzuwenden, unterstütze ich eine umfassende Übergangsfinanzierung. Die Gesundheit der Bevölkerung darf nicht unter finanziellen Engpässen leiden.
keine Position hierzu
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keine Position hierzu
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Der Krankenhaustransformationsfonds mit einem Fördervolumen von bis zu 50 Milliarden Euro ist ein wichtiges Instrument, um die notwendige Strukturreform der Krankenhauslandschaft zu ermöglichen. Eine darüber hinausgehende Übergangsfinanzierung ist nicht vorgesehen.
In der Tat ist es bedauerlich, dass in 16 Jahren unionsgeführter Regierung keine umfassende Strukturreform der Krankenhausvergütung angegangen wurden. Wir greifen den Kliniken mit der Vorhaltefinanzierung und dem Ausgleich von gesteigerten Personal- und Sachkosten unter die Arme. Mit einem 50 Mrd. Euro schweren Fonds stellen wir zudem sicher, dass eine nachhaltige Transformation der Krankenhauslandschaft gelingt. Um den Krankenhäusern kurzfristig unter die Arme zu greifen, wurden in den vergangenen zwei Jahren zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Ausgleichszahlungen, Versorgungsaufschläge und weitere Ganzjahresausgleiche an die Krankenhäuser gezahlt. So haben die Krankenhäuser während der Pandemie mehr als 20 Milliarden Euro zusätzlich bekommen. In Verbindung mit den Gas- und Energiepreissteigerungen wurden den Kliniken zusätzlich 6 Milliarden Euro Unterstützung für 2023 und 2024 gewährt. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um Krankenhäuser zu entlasten. Diese hatten einen Umfang von rund 8 Milliarden Euro.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Das ist dringend nötig. Die aktuelle Reform greift erst 2026. Bis dahin wird eine kalte Regulierung der Krankenhauslandschaft erfolgt sein – durch Insolvenzen. Und das wird gerade in unserer Region zu einer massiven Verschlechterung der Versorgung führen.
Eine Übergangsfinanzierung von Krankenhäusern sollte nur dann erfolgen, wenn tragfähige Konzepte vorliegen, die eine nachhaltige Verbesserung der Situation versprechen. Andernfalls müssen Bund oder Länder für den Erhalt sorgen, während der jeweilige Träger die entstandenen Schäden selbst tragen muss.
Entscheidend ist, dass weder Beschäftigte noch Patienten die Leidtragenden von Misswirtschaft oder Planungsfehlern werden. Die Gesundheitsversorgung darf nicht unter kurzfristigen finanziellen Engpässen oder strukturellen Fehlentscheidungen leiden.
(7) Unterstützen Sie die volle Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundes- und Landesmitteln, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die eine hälftige Finanzierung aus GKV Mitteln vorsieht?
Ich bin überzeugt, dass die finanzielle Hauptverantwortung für die Transformation und Entwicklung einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft auf viele Schultern verteilt werden muss. Denn es handelt sich um Zukunftsinvestitionen, die kommenden Generationen ebenfalls gute Dienste leisten werden. Die Beitragszahler*innen in der GKV dürfen mit dieser Mammutaufgabe nicht allein gelassen werden, zumal auch privat versicherte Patient*innen erheblich von dem Wandel profitieren werden. Die Transformation unserer Krankenhauslandschaft ist danach auch immer unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge zu betrachten und bedarf eines angemessenen Finanzierungsanteils durch die öffentliche Hand.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Ja!
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Grundsätzlich Ja, aber ich verweise auf meine Ausführungen zu Punkt 6. Eine grundlegende Reform der Finanzierung des Gesundheitswesens ist dringend erforderlich. Die Betrachtung eines herausgehobenen Teilaspektes erscheint mir angesichts der Komplexität der Aufgabe als wenig zielführend.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Ja, diese Forderung unterstütze ich.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Ich fordere, dass der Transformationsfonds vollständig aus Bundes- und Landesmitteln finanziert wird, anstatt die Hälfte der Kosten den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufzubürden
keine Position hierzu
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Ja. Das Bundesgesundheitsministerium musste, um die Blockade des Finanzministeriums im Kabinett zu verhindern, auf die GKV-Mittel hin planen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der Transformationsfonds aus Steuermitteln finanziert werden sollte, da es sich um Investitionen in die staatliche Daseinsvorsorge handelt, für die die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen nicht zuständig sind.
Unser Gesundheitswesen wird prinzipiell durch das Modell der Beitragsfinanzierung geregelt. Deshalb ist erforderlich und sinnvoll, die Kassen an den Transformationskosten zu beteiligen – insbesondere auch angesichts des finanziell engen Spielraumes des Bundeshaushaltes. Wichtig ist aber – und das haben wir Grüne schon seit Längerem gefordert – sollten auch die privaten Krankenversicherungen an den Transformationskosten beteiligt werden.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Einmal mehr sollen ausschließlich die gesetzlich Versicherten zur Finanzierung herangezogen werden. Privat Versicherte nutzen die Vorteile, tragen aber nichts bei. Deswegen ist es richtig, Steuermittel einzusetzen – daran beteiligen sich alle entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Nach sorgfältiger Abwägung komme ich zu folgendem Schluss:
Im aktuellen System halte ich es für angemessen, dass rein private und gewinnorientierte Träger weiterhin zur Hälfte durch Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur anderen Hälfte durch Bund oder Länder finanziert werden. Diese Träger erwirtschaften Gewinne, und es sollte sichergestellt werden, dass die öffentliche Hand nicht allein für notwendige Umstrukturierungen aufkommt.
Anders sehe ich es bei kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern (gGmbH). Diese Häuser leisten einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung, oft ohne primär gewinnorientierte Interessen. Hier wäre es sinnvoll, eine vollständige Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln sicherzustellen, um diese Einrichtungen langfristig zu erhalten und zu stärken.
Letztendlich muss die Finanzierung des Transformationsfonds so gestaltet werden, dass sie eine nachhaltige Gesundheitsversorgung gewährleistet, ohne die GKV-Beitragszahler unnötig zu belasten oder falsche Anreize für rein profitorientierte Akteure zu setzen.
(8) Wie wollen Sie auf der Bundesebene sicherstellen, dass die duale Finanzierung im Bereich der Investitionsmittel auch voll den Investitionsbedarf abdeckt. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet um sicher zu stellen, dass die Bundesländer ihrer gesetzlichen Finanzierungspflicht dauerhaft und auskömmlich nachkommen?
Es ist entscheidend, dass die Länder ihrer gesetzlichen Finanzierungspflicht endlich nachkommen. Um Mittel aus dem Transformationsfonds zu erhalten, muss das antragstellende Land – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger des Krankenhauses – mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens übernehmen (Ko-Finanzierung). Zudem können Länder Fördermittel aus dem Transformationsfonds nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie sich verpflichten, ihre durchschnittliche Investitionskostenfinanzierung aus den Jahren 2021 bis 2024 im Zeitraum von 2026 bis 2035 mindestens beizubehalten und um den Betrag der Ko-Finanzierung des Vorhabens zu erhöhen.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung von Frage 2.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Auch hier verweise ich auf meine Antwort zu 6. und 7. Die finanzielle Situation des Bundes und der Länderhaushalte sowie der Sozialkassen zwingt zu einer ganzheitlichen Betrachtung.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Auf Bundesebene fehlt uns die Gesetzgebungskompetenz. Aus meiner Sicht funktionieren finanzielle Anreize, wie wir sie beim Transformationsfonds bereits nutzen. Wenn die Länder ausreichende eigene Mittel bereitstellen, können sie auch Mittel aus dem Transformationsfonds beantragen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Die duale Finanzierung muss so gestaltet werden, dass sie den tatsächlichen Investitionsbedarf deckt. Die Bundesländer müssen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, und es braucht Mechanismen, um dies dauerhaft sicherzustellen.
keine Position hierzu
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Auch wenn viele Länder in der Vergangenheit mehr hätten investieren können, ist die Transformation unseres Krankenhauswesens eine riesige Aufgabe, die einige Länder überfordern wird. Ich verstehe daher, wenn die Bundesländer zur Bedingung ihrer Zustimmung gemacht haben, die Transformationskosten der Krankenhäuser nicht allein zu zahlen. Wir wollen die höchsten Vermögen in unserem Land bei der Finanzierung der Gemeinschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie Vermögensteuer stärken dann die Einnahmeseite der Länder, denen das Aufkommen aus diesen Steuern zusteht
Es gibt einen verfassungsrechtlichen Auftrag für die Bundesländer, die Investitionskostenförderung der Kliniken zu übernehmen. An diesen sind sie gebunden. Es müsste auch im Interesse der Länder sein, ihre Kliniken bei notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus hat der Bund zum Teil Investitionen via Krankenhauszukunftsfonds und Krankenhausstrukturfonds kofinanziert.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Die Bundesländer haben sich in den vergangenen 20 Jahren immer stärker aus der Investitionsfinanzierung verabschiedet – obwohl die Kosten natürlich stetig gestiegen sind. Die Folgen sehen wir jetzt: Krankenhäuser schließen oder schieben einen Investitionsstau vor sich her. Bund und Länder müssen neue Regelungen treffen, die eine stärkere Beteiligung des Bundes ermöglicht. Diese Mittel müssen zweckgebunden sein, damit die Länder damit nicht allgemeine Haushaltslöcher stopfen, anstatt in die Krankenhäuser zu investieren – so, wie es z.B. RLP jahrelang mit Wohnungsbaumitteln getan hat.
Wir müssen das Gesundheitssystem nachhaltig umstrukturieren. Wenn wir weiterhin auf private, kommunale und kirchliche Träger – insbesondere bei Krankenhäusern – setzen, müssen kommunale und kirchliche Einrichtungen stärker staatlich gefördert und geschützt werden. Gleichzeitig sollten Übernahmen durch private Träger an klare Bedingungen geknüpft werden, um eine ausgewogene Versorgung sicherzustellen.
Für private Träger muss ein Anreiz geschaffen werden, nicht nur große, gewinnorientierte Kliniken zu betreiben, sondern verstärkt in die regionale Versorgung zu investieren und sich breiter aufzustellen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg soll weiterhin möglich sein – aber nicht auf Kosten der medizinischen Grundversorgung, sondern im Einklang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung.
(9) Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die gesundheitliche Versorgung vor Ort mit zu tragen und zu gestalten. Kommunale Finanznot steht dem im Wege. Sind Sie bereit, Kommunen im Gesundheitswesen umfassend zu unterstützen, indem u.a. Schulden gestrichen werden?
Ich bin der festen Überzeugung, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen dringend notwendig ist – auch durch den Bund. Nur mit stabilen Kommunalfinanzen können vor Ort wichtige Strukturmaßnahmen und Investitionen, etwa im Gesundheitsbereich, umgesetzt werden. Zudem sollten die Kommunen eine stärkere Mitgestaltungsverantwortung erhalten, denn die Entscheidungsträger vor Ort wissen am besten, was wirklich gebraucht wird.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ja, die Schulden müssen gestrichen werden, nicht nur im Hinblick auf den Gesundheitsbereich, sondern auch im Blick auf die Unterbringung von Geflüchteten und der Sanierung der Infrastruktur im Allgemmeinen. Auch hier ist die Bedingung: Weg mit der Schuldenbremse.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Die Gesundheitsversorgung ist nicht Aufgabe der Kommunen und sollte es auch nicht sein. Die auf der Ebene der Landesregierung und Bezirksregierungen (in NRW) angesiedelten Zuständigkeiten erlauben eine sinnvolle Betrachtung von Versorgungsgebieten, die in bestimmten Fachbereichen einen deutlich größeren Einzugsbereich als eine Kommune aufweisen.
An dieser Stelle den Kommunen — insbesondere den kleinen und mittelgroßen Kommunen — eine zusätzliche Funktion zuzuweisen ist unrealistisch und nicht umsetzbar. Besonders aufgrund der personellen Ausstattung bzw. dem spürbaren Fachkräftemangel auf kommunaler Ebene stellt diese Forderung meines Erachtens keinen sinnvollen Vorschlag zur Lösung der Probleme im Gesundheitswesen dar.
Die Frage der kommunalen Finanzen (Altschuldenlösung, NKF, Veränderung der Schlüsselzuweisungen etc.) ist grundsätzlich von der Frage der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu trennen.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Ich setze mich für eine Altschuldenregelung ein, bei der Bund und Länder die hohen kommunale Schulden in unserer Region übernehmen, um Investitionen vor Ort zu ermöglichen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Ich setze mich für die umfassende Unterstützung von Kommunen ein, einschließlich Schuldenerlass, um ihnen die Mitgestaltung der gesundheitlichen Versorgung vor Ort zu ermöglichen.
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Wir haben ein klares und umfassendes Konzept zur Sanierung der kommunalen Finanzen entwickelt, um Städte und Gemeinden nachhaltig zu stärken und ihnen wieder mehr finanzielle Handlungsfähigkeit zu ermöglichen. Unser Ansatz setzt auf gezielte Entlastung, verlässliche Investitionsmittel und eine Modernisierung der Finanzierungsstrukturen.
Wir setzen uns für eine umfassende Lösung der kommunalen Altschulden ein. Ein weiteres Kernelement ist die Reform der Schuldenregel, durch die wir mehr Investitionsspielräume für Kommunen schaffen wollen. Eine zu starre Defizitregel hemmt dringend notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung.
Um eine langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten, setzen wir auf einen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Pakt soll nicht nur zusätzliche Investitionen ermöglichen, sondern auch Bürokratie abbauen, Förderprogramme vereinfachen und die Entscheidungsfreiheit der Kommunen stärken.
Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Thema, da natürlich einige Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft sind. Deshalb haben wir Grüne das Thema der Altschulden von Kommunen auf dem Schirm und werden dieses auch in der kommenden Wahlperiode angehen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Bei der derzeitigen Organisationsform des Gesundheitswesens und der verfassungswidrigen Unterfinanzierung der Kommunen sehe ich die Städte und Kreise nicht in der Lage, Krankenhäuser zeitgemäß und bedarfsgerecht zu finanzieren. Schon mit der Gemeindeschwester Plus und kommunalen Gesundheitszentren sind die meisten Kommunen überfordert. Wenn Kommunen dort wirklich Aufgaben übernehmen sollen, müssen sie dafür das Geld bekommen. Sonst bleibt die Aufgabenübertragung reines Lippenbekenntnis – so, wie bei der kommunalen Pflichtaufgabe Nahverkehr, die nicht ausfinanziert ist und deshalb nicht stattfindet.
Ja, definitiv. Unabhängig von allen Verpflichtungen muss die medizinische Versorgung vor Ort sichergestellt sein. Besonders essenziell ist das Recht, in der eigenen Umgebung Kinder zur Welt zu bringen oder die letzte Lebensphase in vertrauter Umgebung zu verbringen.
Die Grundversorgung muss direkt in den Kommunen gewährleistet sein. Spezialisierte Eingriffe wie Nasenkorrekturen, Augenlasern oder vergleichbare Behandlungen können hingegen in spezialisierten Kliniken erfolgen – in einem gut erreichbaren Umkreis von etwa 70 Kilometern.
(10) Sind Sie bereit, Kommunen in der Krankenhausplanung bundesweit mehr Rechte einzuräumen?
Die Krankenhausplanung ist Aufgabe der Länder. Die Länder sind daher dazu aufgerufen, in enger Kooperation auch mit ihren Kommunen, die stationäre Versorgung vor Ort sicherzustellen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Ja. Wer, wie ich langfristig eine Rätedemokratie anstrebt ist natürlich immer für die Stärkung der kommunalen Ebene.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Die Krankenhausplanung erfolgt nicht bundesweit, sondern liegt in der Zuständigkeit der Länder. Eine bundesweite Regelung mit dem Ziel, den Kommunen mehr Mitsprache im Prozess der Krankenhausplanung einzuräumen, ist aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht möglich. Dies müsste auf Landesebene geschehen.
…wegen der Vielzahl von Anfragen ist es Frau Winkelmeier-Becker leider zeitlich nicht möglich, Ihre Wahlprüfsteine zu beantworten. Sie bittet um Verständnis.
Gerne können Sie nach der Wahl für einen Austausch auf sie zukommen.
Krankenhausplanung ist alleine Sache der Länder. Inwieweit die Länder dabei die Kommunen einbinden und beteiligen ist unterschiedlich. Rein fachlich geht die Diskussion in den letzten Jahren sehr in diese Richtung. Wir haben gesehen, dass die Versorgungssituationen vor Ort sehr vielfältig sind und sich häufig nicht gut zentral von übergeordneten Stellen steuern lassen. Die dringend nötige Kooperation und Vernetzung der Beteiligten (Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen, niedergelassene Fasch- und Hausärzte etc.) lässt sich regional und kommunal besser organisieren. Wir sind deshalb dafür, auf kommunaler Ebene mehr Instrumente für eine kooperative Versorgung zu schaffen.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Ich bin dafür, dass Kommunen bundesweit mehr Rechte in der Krankenhausplanung erhalten, um die gesundheitliche Versorgung vor Ort stärker mitgestalten zu können.
keine Position hierzu
Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Stand 16.02.2025: keine Antwort
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Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Wir wollen eine bedarfsgerechte und regionale Gesundheitsversorgung gewährleisten. Besonders in ländlichen Regionen sollen kommunale medizinische Versorgungszentren (MVZ) gestärkt werden und u. a. Gemeindeschwestern gefördert werden, um z. B. eine bessere Hilfsmittelversorgung zu gewährleisten
Grundsätzlich ist die Krankenhausplanung Aufgabe der Länder. Natürlich ist es wünschenswert, dass dabei auch die Kommunen mit eingebunden werden, da sie die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen. Das erhoffe ich mir gerade in Altenkirchen und Neuwied.
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Stand 16.02.2025: keine Antwort
Mitsprache befürworte ich immer. Allerdings darf auch kein Kirchturmdenken befördert werden, kommunale Investitionsruinen gibt es leider auch in Rheinland-Pfalz. Wir müssen zu einer Krankenhausplanung kommen, die vor Ort eine breite Grundversorgung sicherstellt und gleichzeitig spezialisierte Kliniken und Maximalversorgung in erreichbarer Nähe anbietet. Um dass zu finanzieren, brauchen wir eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, private Zusatzversicherung soll möglich bleiben.
Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam eine umfassende Umstrukturierung des Gesundheitswesens vornehmen, angepasst an die aktuellen Herausforderungen. Dafür sollte ein klarer Fünf- bis Achtjahresplan entwickelt werden, der die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig sichert.
Angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage ist es aus meiner Sicht unerlässlich, nicht nur die Kommunen vor Ort einzubeziehen, sondern auch die Bundeswehr und den Katastrophenschutz in die Planung zu integrieren. Krisen wie Pandemien oder Naturkatastrophen zeigen, dass eine resiliente und flexible Gesundheitsinfrastruktur essenziell ist.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind keine Schulden, sondern eine Investition in die Gesundheit kommender Generationen und als Absicherung für diejenigen, die unser Land aufgebaut haben. Denn Krankheit kann jeden treffen, und eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein.