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Gesprächsrunde mit LTW Kandidat*innen

Auf Herz und Nieren: Wie stellen sich die lokalen Kandidat*innen zu den Inhalten der Volksinitiative für Gesunde Krankenhäuser? Das Gesundheitsbündnis Bonn/Rhein-Sieg lädt Kandidat*innen zur Landtagswahl 2022 aus der Region Bonn/Rhein-Sieg zu einer Gesprächsrunde am 28.April um 18:30 ein. Ausgehend von lokalen Problemen stehen die Forderungen der Volksinitiative im Vordergrund der Befragung.

Auf Herz und Nieren:
Wie stellen sich die lokalen Kandidat*innen zu den Inhalten der Volksinitiative für Gesunde Krankenhäuser?

Das Gesundheitsbündnis Bonn/Rhein-Sieg lädt Kandidat*innen zur Landtagswahl 2022 aus der Region Bonn/Rhein-Sieg zu einer Gesprächsrunde ein.

Ausgehend von lokalen Problemen stehen die Forderungen der Volksinitiative im Vordergrund der Befragung. Die Kandidat*innen sind aufgefordert, auf unsere Fragen (s.u.) schriftlich zu antworten. Die Antworten werden wir nach Erhalt hier veröffentlichen und nach der Wahl nachhaken. Sie sind Grundlage für weitere Nachfragen auf der online Gesprächsrunde, die in der letzten Aprilwoche am

                                            28.April um 18:30 per ZOOM

stattfindet.

>>> Hier gehts zur ZOOM Gesprächsrunde

Fragenkatalog

Teilnehmende Landtagskandidat*innen

Matthias Schmitz

Vorsitzender des Ausschusses für Inklusion und Gesundheit im Kreistag des RSK

Dr. Christine Rachner

Landtagswahlkreis 42 Düsseldorf II

Dr. Julia Höller

Wahlkreis 31 Bonn II

LINKE

Hanno von Raußendorf

Wahlkreis 30 Bonn I

Magdalena Möhlenkamp

Wahlkreis 30 Bonn I

Fabio Sánchez Copano

Wahlkreis 30 Bonn I

Antworten der Landtagskandidat*innen

CDU:

Die genannten Grundsätze teilen wir. In der Pandemie hat sich unser gut aufgestelltes und zuverlässiges Gesundheitssystem bewährt. Dieses werden wir erhalten, fördern und im Sinne
guter medizinischer Versorgung weiterentwickeln. Um unser Gesundheitssystem zu stärken, haben wir die Gesamtinvestitionen in unsere Krankenhäuser in den vergangenen Jahren von 532,3 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro massiv gesteigert. Auch konnten wir bereits auf vielen Ebenen Verbesserungen der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen erzielen. Diesen Weg werden wir fortsetzen. Insbesondere im ländlichen Raum setzen wir uns für möglichst
barrierefreie Arztpraxen ein. Mit der barrierefreien NotrufApp „nora“ haben wir dafür gesorgt, dass Menschen mit Sprach und/oder Hörbehinderung Polizei, Feuerwehr und
Rettungsdienste schnell und einfach erreichen können. Auch zukünftig werden wir Barrierefreiheit und eine flächendeckende wohnortnahe Grund und Notfallversorgung für alle Menschen sicherstellen. Wir bekämpfen den Ärztemangel im ländlichen Raum mit einer Landarztquote. Das von uns geschaffene virtuelle Krankenhaus hat sich gerade in der CoronaPandemie als voller Erfolg gezeigt. Nach Errichtung konnten innerhalb der ersten Monate bezüglich CoronaErkrankungen über 2.800 medizinische Beratungen durchgeführt werden.

FDP:

Gesundheitsversorgung
Wenn es Menschen gut geht, stärkt das ihre Möglichkeiten, sich selbst zu entfalten. Wir wollen Gesundheit im größtmöglichen Umfang erhalten und das Wohlbefinden stärken. Erreicht werden kann dies durch eine regional vernetzte, patientenorientierte und integrierte Versorgung, in der Prävention, Notfallversorgung, Kuration, Rehabilitation und Pflege gleichwertig sind sowie interprofessionell und integrativ gesteuert werden. Wichtig ist auch eine breit angelegte Hilfsstruktur zum psychischen Wohlergehen. Eine Erkrankung erschwert oftmals das Verfolgen eigener Lebensziele oder hindert im schlimmsten Fall sogar daran.

Damit sich Erkrankte bestenfalls vollständig und möglichst schnell erholen können, braucht es ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, das allen Menschen eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sichert. Zugleich wollen wir die Chancen des medizinischen und digitalen Fortschritts nutzen und das Gesundheitssystem an die demografische Entwicklung und mögliche Pandemien in der Zukunft anpassen. Erkrankten, auch chronisch Kranken und Menschen mit bleibenden Schäden durch Unfall oder Krankheit wollen wir den Weg ebnen, um in größtmöglicher Selbstbestimmung leben zu können. Für den Gesundheits-schutz, das Bekämpfen von Krankheiten und ein selbstbestimmtes Leben mit Unfall- oder Krankheitsfolgen spielen Innovationen eine zentrale Rolle. Die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden und Medikamente gibt Menschen Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Wir begrüßen den von der neuen Bundesregierung gesetzten Schwerpunkt auf mehr Barrierefreiheit. Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude umfassend barrierefrei zu machen.

GRÜNE:

  • In unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl nennen wir als Ziele eine hohe Qualität, Verlässlichkeit und eine gute Erreichbarkeit der Gesundheitseinrichtungen für alle Patient*innen. Diese Ziele stimmen mit denen des Gesundheitsbündnisses also größtenteils überein. Und wir haben einen Plan, wie diese Ziele erreicht werden können:
    gerade in ländlichen, unterversorgten Regionen sichern wir die medizinische Versorgung durch „Gesundheitsregionen“ mit enger Anbindung an die Kommunen. Hier werden ambulante und stationäre Angebote gemeinsam geplant. Die Kommunen können gemeinwohlorientierte, interprofessionelle Gesundheits und Pflegezentren errichten.
  • Dass auch in NRW in manchen Kliniken teilweise noch nicht alle wichtigen therapeutischen und diagnostischen Bereiche barrierefrei erreichbar sind, halten wir für einen untragbaren Zustand. Der barrierefreie Ausbau ist Aufgabe der staatlichen Investitionsfinanzierung. Hier klafft seit Jahren eine zunehmende Lücke: diese wollen wir durch eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder schließen. Gleichzeitig ist Barrierefreiheit ein zentraler Aspekt der Strukturqualität. Wir wollen die Barrierefreiheit in allen Kliniken also durch eine Kombination aus auskömmlicher Investitionsfinanzierung und verbindlichen Strukturmerkmalen schnellstmöglich erreichen.
  • Unser Konzept der Gesundheitsregionen sieht eine enge regionale Vernetzung vor, um sektorenübergreifend die bestmögliche und bedarfsorientierte Versorgung sicher zu stellen. Diese Vernetzung betrifft sowohl stationäre und ambulante Leistungsanbieter, Pflegeangebote,  Rehabilitationseinrichtungen etc. als auch Patient*innenorganisationen und Selbsthilfegruppen. Letztere wissen häufig am besten, wie die regionale Versorgung verbessert werden kann.

LINKE:

SPD:

Gesundheit ist Voraussetzung für unser Wohlbefinden. Nur, wer weiß, dass man im Krankheitsfall gut versorgt ist, kann frei leben. Deshalb muss sich die Gesundheitsversorgung an den Patientinnen und Patienten ausrichten und für alle zugänglich sein. Zu einem Abbau von Barrieren zählt vieles: u.a. wohnortnahe Versorgung auch in ländlichen Gebieten und Stadtteilen, in denen Menschen mit geringeren Einkommen, flächendeckender Einsatz von Hebammen und die Enttabuisierung von psychischen Krankheiten, mit der auch mehr Therapieplätz einhergehen müssen. Zusätzlich braucht es niedrigschwellige Hilfeangebote wie Gesundheitslotsen, die Betroffene und Angehörige begleiten sowie „Gesundheits-Kioske“, in denen Fragen zu Gesundheitsförderung, Krankheiten und Pflege im Stadtteil beantwortet werden. Auch Hilfe bei psychischen Erkrankungen muss barrierefrei sein. Deshalb müssen Beratungs- und Therapieangebote geschaffen werden, die kurzfristig zu erreichen sind. Kurz: Wer krank ist und Hilfe braucht, muss sie schnell und überall bekommen. Dafür trete ich an.

 

VOLT:

Als Notfallsanitäter und somit Teil unseres Gesundheitswesens, teile ich die genannten Grundsätze. Gesundheit ist keine Ware und hat keinen Preis. Davon getrennt ist das Gesundheitssystem aber von endlichen Ressourcen abhängig und muss durch uns, die Gesellschaft, finanziert werden. Der optimale Einsatz der Ressourcen beinhaltet unter anderem die Orientierung auf die Patient*innen, den einfachen Zugang zur
Gesundheitsfürsorge (unter dem die Barrierefreiheit fällt). Die Patient*innen selbst haben das größte Interesse an der eigenen Gesundheit. Die Kompetenz der Patient*innen hin zu einer Mündigkeit zu entwickeln ist deshalb ein wichtiger Baustein einer optimalen Patientenversorgung. Letztendlich haben gut informierte Patient*innen die Möglichkeit einen Krankheitsverlauf oder das entstehen von Krankheiten auch außerhalb des Gesundheitssystems eigenverantwortlich positiv zu beeinflussen. Durch Studien ist belegt, das informierte Patient*innen bessere Therapieergebnisse zeigen als uninformierte. Dies unterstützte ich.
Barrierefreiheit, vor allem im Gesundheitswesen, ist ein wichtiges Thema. Denn dies ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen. Der Fortschritt in
diesem Bereich ist im allgemeinen und im speziellen im Gesundheitswesen nur langsam. Die Kassenärztlichen Vereinigungen muss zwar Listen mit barrierefreien Praxen zur
Verfügung stellen, in 2019 waren aber (nach Angaben der KV) nur 25% der Praxen teilweise und 28% der Praxen vollständig barrierefrei. Das ist entschieden zu wenig. Zum Prozentsatz
der barrierefreien Krankenhäuser gibt es keine belastbaren Zahlen, der Anteil ist aber mit Sicherheit deutlich größer als bei den Arztpraxen (ich schätze bei Akutkrankenhäuser über
90% – zumindest teilweise). Eine gesonderte Finanzierung des barrierefreien Ausbaus in Gesundheitseinrichtungen bestraft die, welche schon umgebaut haben und belohnt die Untätigen, welche jetzt zusätzliches Geld zum Umbau erhalten. Die Bereitstellung eines barrierefreien Angebots liegt in der Verantwortung der Träger von Gesundheitseinrichtungen
und sollte gesetzlich mit Fristen und ggf. Sanktionen belegt werden. Zusätzlich benötigt wird eine Erfassung des aktuellen Status auf Einrichtungs-Ebene, welche auch die Art der
Barrierefreiheit erfasst, welche abhängig von der Art der Behinderung (kognitiv, sensorisch oder motorisch).

Ich halte Ehrlichkeit für eine wichtige Charaktereigenschaft. Zum Thema Selbsthilfegruppen/Selbsthilfefreundlichkeit fehlt es mir einfach an Expertise um zu diesem Thema etwas Konkretes aber auch Gutes vorschlagen zu können. Ich bin aber jederzeit bereit, mich in dieses Thema einzuarbeiten, die dortigen Probleme zu erörtern und mögliche Lösungsansätze zu besprechen.

CDU:

Grund und Notfallversorgung, Geburtshilfe und Kinder und Jugendmedizin, müssen flächendeckend und wohnortnah zur Verfügung stehen. Komplizierte medizinische Eingriffe gehören hingegen in die Hände von Spezialistinnen und Spezialisten mit ausreichend Erfahrung und Können. Wir wollen eine flächendeckende Krankenhausversorgung mit Grundversorgung und Spezialisierungen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Über und Unterkapazitäten sollen verhindert werden. Wir werden die Reform der Krankenhausplanung weiterführen. Konkrete, überprüfbare Qualitätsvorgaben auf Grundlage von Leistungsgruppen werden zu einer zukunftsfesten, wirtschaftlich tragfähigen Krankenhausstruktur führen und die Qualität der Krankenhausversorgung für alle Menschen verbessern.
Hebammen und Entbindungspflegerinnen und Entbindungspfleger sind für das Wohl der werdenden Mütter und ihrer Kinder unentbehrlich. Wir wollen bessere Rahmenbedingungen für Hebammen und Entbindungspflegerinnen und pfleger schaffen und setzen uns für die Stärkung dieser Berufe ein. Um die Tätigkeit aufzuwerten, sprechen wir uns für die Ausweitung von HebammenKreißsälen aus, in denen die Hebammen alleinverantwortlich die Geburt begleiten. Wir sorgen dafür, dass Geburtsstationen in guter Qualität und zumutbarer
Entfernung erreichbar sind. Wir wissen um die Probleme und Sorgen, nehmen diese sehr ernst und arbeiten unter Hochdruck an Lösungen. Deshalb hat die CDUFraktion im Bonner Stadtrat
im letzten Jahr einen Runden Tisch gefordert, an dem alle Beteiligten darüber sprechen, wie wir auch in Zeiten, in denen im Umland immer mehr Kreißsäle schließen und die Bonner
Krankenhäuser daher mehrbelastet sind, allen werdenden Eltern garantieren können, dass sie die Versorgung erhalten, die sie wünschen. Der RheinSiegKreis wird sich am Bonner Runden Tisch beteiligen.

FDP:

Erhalt von Krankenhaus-Infrastruktur
Wir wollen die Reform der Krankenhausrahmenplanung vor Ort konkret umsetzen und zukunftsfähige Krankenhausstrukturen schaffen. Mit einer entsprechenden zielgerichteten Investitionsförderung wollen wir den Strukturwandel unterstützen und gleichzeitig die Erreichbarkeit und Versorgung in der Fläche sichern. Dabei wollen wir die Behandlungsqualität verbessern, indem wir komplexe Leistungen an besonders geeigneten Standorten konzentrieren, ineffiziente Doppelstrukturen in Ballungszentren
reduzieren sowie Kooperationen von Krankenhäusern sowohl mit Krankenhäusern als auch mit niedergelassenen Ärzten und Rehabilitationskliniken fördern. Darüber hinaus sollen die
Versorgungsstrukturen und -kompetenzen der Rehabilitationskliniken stärker als bisher berücksichtigt werden. Zahlreiche Rehabilitationskliniken standen zur Bewältigung der Pandemie als Hilfskrankenhäuser zur Verfügung. Diese Strukturen und Kompetenzen müssen gesichert und weiterentwickelt werden.

In unter- und schlechtversorgten Gebieten soll die Gründung von MVZs für Kommunen flexibler werden. Eine Beschränkung auf Fachgruppen oder Rechtsformen sehen wir kritisch. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gründung von Zweigpraxen und ausgelagerten Praxisräumen, sowohl für Vertragsärzte als auch für MVZ gerade in diesen Regionen flexibilisiert und entbürokratisiert wird.

Wir wollen die Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen und von Telematik- Anwendungen noch besser nutzen, um Patientinnen und Patienten effizienter versorgen zu können. Dazu zählen die verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte insbesondere bei niedergelassenen
Ärzten, der weitere Ausbau des Erfolgsmodells Virtuelles Krankenhaus zur fachlichen Unterstützung der Kliniken vor Ort, der Ausbau Künstlicher Intelligenz zur Diagnose von Erkrankungen, die Nutzung robotischer Assistenzsysteme sowie die übergreifende digitale Vernetzung der gesamten
Versorgungsstruktur von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und ambulanten Diensten über die Krankenhäuser bis hin zur Rehabilitation und Pflege. Dabei sind der medizinische Nutzen digitaler Anwendungen zu prüfen, die technische Funktionsfähigkeit durch ausgedehnte Feldtests sicherzustellen, die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und hierdurch die Anreize für die freiwillige Nutzung digitaler Infrastrukturen zu verstärken. Unabdingbar ist jedoch eine gute und sichere Datenqualität. In Zusammenarbeit mit den medizinischen und technischen Fachgesellschaften werden Standards zur Datengewinnung und -qualität entwickelt. Wir setzen uns für den Ausbau von kostenlosen fälschungssicheren medizinischen Dokumentationsmöglichkeiten und
Gesundheitszeugnissen ein und wollen Innovationen in diesem Bereich fördern.

Wir setzen uns dafür ein, den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu digitalisieren und zu stärken. Intelligente Schnittstellen und eine digitale Vernetzung zwischen allen Standorten des ÖGD sollen flächendecken genutzt werden. Wir wollen den ÖGD zudem attraktiver machen für ärztlichen
Fachkräftenachwuchs. Dazu zählen verlängerte Einstellungsfristen, ein eigenständiger Tarifvertrag, attraktive Arbeitszeitmodelle und mehr Weiterbildungsstellen. Außerdem wollen wir es ermöglichen, Famulaturen wie auch das Wahlfach des Praktischen Jahres (PJ) während des Medizinstudiums im
Gesundheitsamt zu absolvieren.

Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhaus-versorgung auf den Weg. Eine kurzfristig eingesetzte
Regierungskommission auf Bundesebene wird hierzu Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demo-graphischen Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzirung vor, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und
Geburtshilfe.

GRÜNE:

  • Eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung kann nur erfolgreich sein, wenn die Kommunen gemeinsam mit Patient*innenvertretungen und den im Gesundheitswesen tätigen Personen bei der Ermittlung der erforderlichen Kapazitäten eng eingebunden werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Notfallversorgung, Grund und Regelversorgung sowie die Geburtshilfe. Denn es fehlen gerade in ländlichen Bereichen Krankenhäuser, die für Notfälle gebraucht werden. Andererseits gibt es Krankenhäuser, die planbare, hochspezialisierte Eingriffe so selten durchführen, dass sie mit der Qualität von spezialisierten Häusern mit hohen Fallzahlen nicht mitkommen. Regionen müssen so versorgt sein, dass Patient*innen im Notfall oder bei Beginn einer
    Geburt in kürzester Zeit ein Krankenhaus erreichen können. Für planbare komplexere Eingriffe ist die Fahrzeit weniger ausschlaggebend. Wichtiger ist es, dass eine durchgehend gute Qualität in der Versorgung angeboten wird.
    Mit Ihrer Frage zum Krankenhausgesetz NRW beziehen Sie sich vermutlich auf § 17 KHG NRW, dort werden die Beteiligten an der Krankenhausversorgung genannt. Tatsächlich sind dort Vertretungen der Mitarbeitenden und der Patient*innen als mittelbar Beteiligte aufgeführt. Aus unserer Sicht sollte diesen Gruppen im Rahmen einer Neufassung des KHG NRW eine bedeutendere Rolle zugewiesen werden. Grundsätzlich sieht das Gesetz eine „ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung“ vor. Für uns steht daher nicht die Änderung des Gesetzes an erster Stelle, sondern die konkrete Umsetzung der im Gesetz formulierten Grundsätze, die wir teilen.

  • Hier ist die Tarifautonomie der Gewerkschaften und Arbeitgebenden tangiert.
  • Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass die Landeskrankenhausplanung nicht mehr die Bettenzahl der Krankenhäuser, sondern Leistungsgruppen in den Fokus
    nimmt. Allerdings zeigt die aktuelle Entwicklung, dass die Planung sich nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert, sondern die bestehenden Strukturen fortschreibt. Wir werden die von der aktuellen Landesregierung angestoßene Krankenhausplanung aufgreifen und so umsteuern, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten bleiben.
    Bis dahin dürfen keine Krankenhäuser geschlossen werden, die für eine wohnhortnahe Versorgung notwendig sind.
  • Glücklicherweise kommen solche Situationen in Bonn sehr selten vor. Der erschreckende Fall zeigt allerdings, dass die enge Verzahnung der Leistungsanbieter in diesem Fall Geburtskliniken und Rettungsdienst dringend gestärkt werden muss. Diese Vernetzung wird in unserem Konzept der Gesundheitsregionen gefördert. Wir planen die Krankenhausversorgung so, dass sich die Krankenhäuser enger mit ambulanten Einrichtungen wie Arztpraxen und anderen Therapie- und Pflegeangeboten oder Rehabilitationseinrichtungen – und auch mit dem Rettungsdienst – verbinden.

LINKE:

SPD:

Wir dürfen nicht bei Schließungen von Krankenhäusern zuschauen, sondern bedarfsorientiert und sektorenübergreifend planen. Das Ziel ist: die Weiterentwicklung kommunaler Klinikverbünde, um insbesondere in der Fläche kleine Kliniken zu sichern. Krankenhäuser sollen sich stärker öffnen, indem kleine Standorte in ambulante Versorgungszentren umgewandelt sowie Versorgungspfade für komplexe Krankheitsbilder und teambasierte, berufsübergreifende und sektorenübergreifende Formen der Versorgung eingeführt werden, die wohnortnah und patientenzentriert arbeiten.

Auch in Bonn muss sich etwas tun, denn auch hier schließen immer mehr Kliniken ihre Geburtsstationen. Nach gemeinsamen Gesprächen mit dem Hebammenkreisverband Bonn / Rhein-Sieg, Vereinen wir Mother Hood e.V. richtet die Verwaltung nun einen Runden Tisch Geburtshilfe, als Gremium der Kommunalen Gesundheitskonferenz, ein. Ziel ist es, die Möglichkeiten zu klären, wie sich die geburtshilfliche Versorgung der Frauen in Bonn verbessern lassen könnte.

Klar ist, eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ist nicht optional. Deshalb müssen wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen, im Bund, im Land und vor Ort in den Kommunen.

VOLT:

Die Bedarfsplanung der Krankenversorgung ist sehr komplex. Nicht zuletzt, da das deutsche Gesundheitswesen an sich sehr komplex ist. Grundsätzlich lässt es sich sagen, dass es einen evidenzbasierten und bedarfsorientierten Krankenhausbedarfsplan geben muss. In der Umsetzung diesen darf nur allein der Bedarf eine Rolle spielen und keine
finanziellen Interessen. Nun ist es kein Geheimnis, dass Krankenhäuser äußerst lukrative Leistungen anbieten um
sich finanziell abzusichern. Auch wenn die Fallzahlen in dem Haus relativ gering sind. Daher ergibt sich vor allem in Ballungsgebieten für bestimmte Leistungsbereiche eine
Überversorgung. Im Gegensatz im ländlichen Gebieten, wo Krankenhäuser aufgrund des finanziellen Druckes schließen müssen. Diese verursachenden Probleme liegen tief in
unserem Gesundheitssystem. Eine Reform an nur einzelnen Stellen halte ich nicht für sinnvoll. Zu mal in der aktuellen Diskussion steht ob das Gesundheitssystem überhaupt
reformierbar ist oder es nicht von Grund auf neu gestaltet werden muss.
Die Frage nach gesetzlichen Tarifbindungen betrifft ein allgemeines Merkmal der freien Marktwirtschaft, welches einem Eigentümer eines Unternehmens gestattet auf dem
Arbeitsmarkt interessierte Mitarbeiter*innen zu einem frei zu vereinbarendem Lohn zu beschäftigen. Es würde einen tiefen Eingriff in die Struktur unserer Wirtschaft bedürfen, um
dies im Sinne Ihrer Frage über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus zu ändern. Die Frage der Tarife und Personalvorhaltung zu lösen liegt vor allem bei den Arbeitnehmer*innen,
welche sich in Gewerkschaften zusammenschließen können um ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. In der Pflege muss hier durch die Krankenhäuser auch die
Pflegepersonaluntergrenzen eingehalten werden.  Perspektivisch möchte ich die Pflegepersonal-Reglung 2.0 etablieren. In Deutschland müssen die Krankenhäuser ihre Qualität sichern und verbessern. Überwacht werden diese Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durch den Gemeinsamen Bundesausschuss welcher das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Qualitätssicherung (QS) beauftragt hat. Im Jahr 2018 wurden 2,5 Millionen QS Datensätze zu den 221 definierten Qualitätsindizes analysiert. Das Werkzeug ist also vorhanden, welche Qualitätsstandards hier noch fehlen ist eine detaillierte Diskussion wert.
Ich sehe den Bedarf unser Gesundheitswesen komplett neu auszurichten. Daher halte ich ein Moratorium, dass erstmal den Status Quo erhält für sinnvoll um nicht einfach Tatsachen
zu schaffen. Dies muss selbstverständlich mit allen Beteiligten geschehen und noch viel wichtiger zusammen mit den anderen Bundesländern auf Bundesebene angegangen werden. In einer Neugestaltung unseres Gesundheitswesens können wir uns die
Niederlande oder Dänemark zum Vorbild nehmen. Die nicht nur ihre Krankenhauslandschaft neu gestaltet haben, sondern auch zeitgleich den ambulanten Sektor viel besser verzahnt haben mit dem stationären Sektor.
Der Fall der schwangeren Frau zeigt deutlich ein Problem in unserem System auf: Den Personalmangel. Hier müssen wir ehrlich konstatieren, dass wir diesen (ebenso wie in der Pflege) nicht von heute auf morgen lösen. Kurzfristige Maßnahmen wären aber die Leistungen der Geburtshilfe besser zu finanzieren. Mittelfristig die Qualität der Ausbildung zu
steigern. Beispielsweise durch moderne und gut ausgestattete Skill-Labs. Deutschland ist hier deutlich unter seinen Möglichkeiten. Langfristig brauchen wir den oben beschriebenen Strukturwandel im Gesundheitswesen um die Berufe in diesem Feld wieder attraktiv zu machen.

CDU:

Unsere Krankenhäuser gehören zur zentralen Infrastruktur des Landes und brauchen deshalb eine ausreichende Finanzierung. Über ein KrankenhausModernisierungsprogramm werden wir in den kommenden fünf Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um die Krankenhäuser zu modernisieren und die Krankenhausversorgung zu verbessern. Wir werden die pauschale Krankenhausinvestitionskostenförderung verbessern und ab dem Jahr 2023 um jährlich 200 Millionen Euro anheben um die bauliche Infrastruktur zu modernisieren und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Im Einvernehmen mit den zuständigen Akteurinnen und Akteuren haben wir eine neue Krankenhausplanung erarbeitet, die eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und menschliche Versorgung gewährleistet. Die neue Krankenhausplanung wird zu notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft führen, die Investitionen bei den
Krankenhausträgern auslösen werden. Ab dem Jahr 2023 werden wir über die Einzelförderung der Krankenhäuser rund 300 Millionen Euro jährlich für die Anschubfinanzierung zur
Verfügung stellen. So machen wir die Krankenhauslandschaft in NordrheinWestfalen fit für die Zukunft. Um die ITAusstattung von Krankenhäusern und den Schutz vor CyberAngriffen zu verbessern, werden wir ab dem Jahr 2023 jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

FDP:

Finanzierung

Das Land hat zur Bewältigung der Folgen der Pandemie ein eigenes Konjunkturpaket im Umfang von mehreren Milliarden Euro aufgelegt. Um im Interesse der Wirtschaftsbelebung mit der gebotenen Geschwindigkeit nachhaltig sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, wurden viele
Investitionen vorgezogen, die ursprünglich verteilt über die kommenden Jahre ohnehin eingeplant waren, zum Beispiel Investitionen in die Krankenhaus- und Gesundheits-infrastrukturen. Im Aufschwung nach der Pandemie wollen wir die allerorts wieder anziehenden privaten Investitionen mit gezielten ergänzenden öffentlichen Investitionen und geeigneten Rahmenbedingungen flankieren. Wir setzen hierbei weiterhin auf Zukunftsinvestitionen.
Bei der Förderung von Krankenhausinvestitionen stellt das Land über fünf Jahre insgesamt rund zwei Milliarden Euro mehr zur Verfügung als die Vorgängerregierung. Dabei haben wir neben der Pauschalförderung eine zielgerichtete Förderung für Einzelmaßnahmen wieder eingeführt.

GRÜNE:

Wir sehen einen erheblichen Investitionsstau nicht nur in NRW, sondern bundesweit. Die Länder kommen ihrer Verpflichtung, die Investitionskosten zu übernehmen, seit Jahrzehnten nicht nach. Die Krankenhäuser sind gezwungen, notwendige Erhaltungsmaßnahmen aus den Einnahmen für die Patient*innenversorgung quer zu finanzieren. Leidtragende dieser Entwicklung sind Patient*innen, Behandlungsqualität und Mitarbeitende. Selbstverständlich setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass der Investitionsstau in den Kliniken so schnell wie möglich behoben wird. Allerdings zeigt die vom RWI
kalkulierte Summe, dass das Land NRW das nicht alleine stemmen bzw. die Fehlentwicklung der letzten Jahrzehnte in einer Legislaturperiode korrigieren kann. Aus diesem Grund setzen sich die GRÜNEN auch auf Bundesebene für eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder ein.

 

LINKE:

SPD:

Krankenhäuser und Kliniken sind mehr als Gebäude, in denen medizinische Versorgung organisiert wird. Sie sind gleichzeitig Arbeitgeber, Wirtschaftsfaktor und Garant dafür, dass schnell geholfen werden kann, wenn Hilfe gebraucht wird. Deshalb müssen sie auch gut ausgestattet sein. Um die große Investitionslücke zu schließen, wird die NRW-SPD ein umfassendes Investitionsprogramm beschließen. Denn Gelder für eine gute Ausstattung und Modernisierung müssen sichergestellt sein. Wichtig ist dabei aber, dass es in nicht nur in eine Richtung geht: Wir wollen, dass der Kostendruck sinkt und sind deshalb bereit, mehr in Gesundheit zu investieren. Im Gegenzug wollen wir aber auch, dass der Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen merklich sinkt.

VOLT:

Die Antwort zu beiden Fragestellungen hierzu kann ich kurz und knapp mit Ja beantworten. Das Land NRW kam seiner gesetzlichen Verpflichtung die letzten Jahre nicht nach. Daher ist es zwingend notwendig wieder in unsere Krankenhäuser zu investieren um die bestmöglichste Versorgung zu garantieren und Aufenthaltsspiralen entgegenzuwirken. Zu bemerken ist aber, dass das RWI durch die Krankenhausgesellschaft beauftragt wurde. Für die Krankenhausgesellschaft ist es umso besser je höher der ermittelte Fehlbetrag ausfällt, da sie dann eine bessere finanzielle Ausstattung einfordern kann. In dem Bericht wird einer Förderlücke von 1,228 Mrd. nach Annahme des RWI ausgewiesen. Der gesamte Investitionsstau wird mit etwa 13,8 Mrd. EUR angegeben. Eine im Vergleich zum Haushalt
des Landes NRW (81,923 Mrd EUR) geradezu hohe Summe, welche durch das Land nicht ansatzweise finanzierbar wäre. Der Investitionsstau bei den Krankenhäuser existiert. Keine
Frage. Dieser hat sich in den Jahren nach der Einführung des DRG entwickelt und kann schnell nicht beseitigt werden. Eine “Gießkanne” wäre hier ein nicht kosteneffizientes Mittel. Aber für die Investitionskosten aufzukommen, sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet und diese haben ihre Investitionen kontinuierlich zurückgefahren. Daher müssen diesen diese wieder erhöht werden. Wie und in welchem Umfang muss in einer tiefgreifenden Diskussion stattfinden.

CDU:

Wir setzen uns für die Durchführung von Modellvorhaben zur Erprobung von zukünftigen Personalbemessungsinstrumenten in allen Bereichen der pflegerischen und gesundheitlichen
Versorgung ein. Wir stellen die Weichen für einen Personalmix in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, der alle vorhandenen Qualifikationsstufen angemessen berücksichtigt.
Zudem unterstützen wir die Umsetzung solcher Personalmixmodelle. Gute Pflege benötigt qualifiziertes und motiviertes Personal. Pflege braucht mehr Zeit und weniger Hektik und Dokumentation. Daher werden wir die Zahl der Pflegekräfte erhöhen, z. B. durch die Anwerbung von ausländischen Fachkräften. Wir setzen uns für die  Durchführung von Modellvorhaben zur Erprobung von zukünftigen Personalbemessungsinstrumenten in allen
Bereichen der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung ein. Wir setzen uns für eine flächendeckende, nachhaltige und vor allem sektorenunabhängige tarifliche Vergütung aller
Pflegekräfte ein.

Hinsichtlich des Pflegepersonalbedarfsbemessungs-instruments ist unser Ziel, ein fachlich hergeleitetes Personalbemessungsinstrument auf den Weg zu bringen.

Die Tarifautonomie ist ein essentieller Bestandteil unserer Lohnpolitik. Eingriffe in die Tarifverhandlungen sollten nicht zum politischen Gegenstand gemacht werden.

FDP:

Behandlung
Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen. Darum wollen wir von der Bildung über eine bedarfsgerechte Personalbemessung, dem Abbau von Bürokratie, leistungsgerechte Vergütungen bis hin zu mehr Karrierechancen durch Aufstiegs- und Weiterbildungs-möglichkeiten dafür sorgen, dass der Beruf wieder attraktiver wird. So soll dem Personalmangel begegnet und die Versorgung verbessert werden.

Wir wollen die Arbeit in der Pflege durch digitale Anwendungen, Automatisierung sowie Robotik unterstützen und Pflegende dadurch entlasten. Wir wollen so mehr Zeit für Zuwendung ermöglichen und zur Erleichterung des Arbeitsalltags Pflegender beitragen – unter anderem durch eine elektronische Patientenkurve, eine automatisierte Medikamentenausgabe und robotische Lagerungshilfen. Dies reduziert auch Risiken für die Pflegebedürftigen, zum Beispiel bei Medikationsänderungen.

Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnet die neue Bundesregierung mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die Arbeitsbedingungen verbessern. Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangs-instrument mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein. In der stationären Langzeitpflege beschleunigen wir den Ausbau der Personalbemessungs-verfahren. Insbesondere dort verbessern wir Löhne und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und Altenpflege zu schließen. Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung
geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen Kindern.

Ebenso setzen wir uns für verlässliche Dienstpläne, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gezielte betriebliche Gesundheitsförderung zum Abbau von physischen und psychischen Belastungen ein. Wir unterstützen die Anwerbung von Pflegekräften aus der Europäischen Union und
Drittstaaten mit Hilfe unbürokratischer Anerkennungs-verfahren und fachbezogener Sprachkurse.

Wir setzen uns für eine Weiterentwicklung der Pflege-ausbildung ein. Wir wollen mehr digitale Inhalte, eine Stärkung der pflegerischen Kompetenzen und eine leistungsgerechte Durchlässigkeit in Pflegeberufen. Wir wollen auch für Haupt- und Gesamtschülerinnen und -schüler die Ausbildungsplätze in der Pflegeassistenz weiter ausbauen mit dem Ziel, den Zugang zur Pflegefachkraft-Ausbildung nach einer erfolgreichen Ausbildung in der Pflegeassistenz zu eröffnen.
Zusätzlich soll die Zahl der Ausbildungsplätze durch den Einbezug der Kapazitäten der Rehabilitationsklinken als Ausbildungsstätten deutlich erhöht werden. Daneben wollen wir die primärqualifizierenden Studiengänge im Bereich der Pflegewissenschaft flächendeckend ausbauen.

GRÜNE:

  • Vorgaben zur Personalbemessung, Behandlungs und Versorgungsqualität sichern eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung. Die GRÜNEN fordern auf Bundes und Landesebene, insbesondere auch im  Gesundheitsausschuss, die sofortige Einführung eines bedarfsorientierten Personalbemessungsinstruments,
    nämlich der PPR 2.0. Wir sind zuversichtlich, dass wir hier schnell weiterkommen. Die Frage einer konkurrierenden Landesgesetzgebung stellt sich daher aktuell nicht. Eine
    flankierende Bundesratsinitiative mit diesem Ziel würden wir unterstützen.
  • Wir unterstützen die Forderungen für einen „Tarifvertrag Entlastung“ und haben uns im Rahmen der Stadtversammlung und der Petitionsübergabe an der Uniklinik Bonn öffentlich solidarisch gezeigt.

LINKE:

SPD:

Die Arbeitsverhältnisse in der Pflege sind verheerend, die Berichte von Pflegenden schockierend. Deshalb braucht es die Entlastung, und es braucht sie jetzt. Angefangen mit einer modernen und finanziell abgesicherten Ausbildung, Tariflicher Bezahlung und verbindlichen Personalschlüsseln.

Die in der Pflege Tätigen sind die größte Beschäftigtengruppe im Gesundheitswesen. Aber ihre Interessenvertretung und Beteiligung an der Selbstverwaltung ist vergleichsweise schwach oder nicht gegeben. Die Pflege muss politischer werden. Deshalb müssen Pflegende auch in Entscheidungsgremien auf Bundes- und Landesebene gut vertreten sein.

Bei der Personalausstattung im Pflegedienst der Krankenhäuser ist eine Bemessung, die sich am Pflegebedarf misst, entscheidend. Nur so kann eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Patient*innen gewährleisten sein. Dafür ist PPR 2.0 kurzfristig gesetzlich zu verankern, bis das zu entwickelnde und wissenschaftlich evaluierte Personalbemessungsverfahren nach den Vorgaben des GVWG erarbeitet ist. Das ist notwendig, um zeitnah die Arbeitsbedingungen in der Pflege erheblich zu verbessern, den Beruf attraktiver zu machen und die Qualität der Pflege zu sichern.

Zentral für eine gute Gesundheit und ein funktionierendes Gesundheitssystem ist: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, nicht der Profit.

VOLT:

Ich und Volt NRW befürworten unbedingt eine bedarfsorientierte und individuelle Personalbemessung. Die aktuell vorhandenen Personaluntergrenzen decken nur einen
kleinen Teil des Versorgungspektrums ab. Zusätzlich hat jeder Bereich seine ganz eigenen Bedürfnissen und Erforderlichkeiten. Daher müssen die Bedarfe individuell für die einzelnen Leistungsbereiche ermittelt werden und gesetzlich verankert werden. Grundsätzlich wünsche mir dazu eine bundeseinheitliche Lösung und werde diese auch favorisieren. Sollte auf Bundesebene es aber nicht zu einer Entscheidung kommen, ist es sicherlich denkbar diese Regelung nur für NRW einzuführen. In diesem Sinne unterstütze ich die PPR 2.0. An der Stelle muss aber auch gesagt werden, dass die PPR 2.0 nicht zwangsläufig die Personalnot lösen können wird. Sicherlich werden die Arbeitsbedingungen dadurch verbessert und eventuell könnten ausgestiegene Pflegekräfte wieder zurück in den Beruf kommen. Daher es ist nicht nur wichtig die Pflege durch Personalstandards zu verbessern sondern auch allgemein die Qualität. Zum einen die Studienplätze für das Studium Pflege erhöhen und zu anderem auch infrastrukturell (s.o. moderne Skill-Labs).
In unserem Landtagswahlprogramm fordern wir ausdrücklich Entlastungstarifverträge für die Unikliniken in NRW.

CDU:

Wir werden die medizinische Rehabilitation stärken. Eine Expertenkommission soll dafür Vorschläge erarbeiten. Die durch die Trägervielfalt entstehenden Anreize sorgen für eine
Verbesserung der Versorgungsqualität. Deshalb halten wir an einer starken Trägervielfalt im Gesundheitswesen fest. Wir wollen eine flächendeckende Krankenhausversorgung mit
Grundversorgung und Spezialisierungen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Über und Unterkapazitäten sollen verhindert werden. Unsere Krankenhäuser sind wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die medizinische Versorgung muss
flächendeckend und wohnortnah zur Verfügung stehen.

Wir werden die Reform der Krankenhausplanung weiterführen. Konkrete, überprüfbare Qualitätsvorgaben auf Grundlage von Leistungsgruppen werden zu einer zukunftsfesten, wirtschaftlich tragfähigen Krankenhausstruktur führen und die Qualität der Krankenhausversorgung für alle Menschen verbessern.

FDP:

Private Kliniken und Rehabilationseinrichtungen
Die ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die heimischen Kurorte und Heilbäder sind ein bedeutender Faktor und wichtiger Dienstleister in der
Gesundheitswirtschaft. In den nächsten Jahren ist ein veränderter und vermehrter Bedarf an Rehabilitation zu erwarten. Wir wollen den Ausbau der Standorte für Rehabilitation zu modernen Kompetenzzentren für Gesundheit und Prävention unterstützen. Zudem wollen wir uns auf
Bundesebene dafür einsetzen, die Verfahren zur Genehmigung von Rehabilitationsleistungen durch die Krankenkassen zu vereinfachen, eine Länderöffnungsklausel der bundesweiten Rahmenverträge zur besseren Berücksichtigung regionaler Besonderheiten einzuführen sowie Rehabilitationseinrichtungen bei der Ausbildung aller Gesundheitsfachberufe beteiligen zu können.

Wir wollen Fehlanreize für eine Überversorgung beseitigen sowie ein Überangebot an Krankenhausleistungen vermeiden. Eine Ungleichbehandlung von privaten, öffentlichen und
konfessionellen Trägern lehnen wir genauso entschieden ab wie eine Planungshoheit der Krankenkassen für die Versorgungsstrukturen.

GRÜNE:

Wir GRÜNE sehen die zunehmende Kommerzialisierung des
Gesundheitswesens als gravierende Fehlentwicklung der letzten Jahrzehnte.
Versichertenbeiträge fließen aus dem Gesundheitssystem an Anteilseigner ab. Krankenhäuser in öffentlicher Hand sollen wieder eine wichtigere Rolle spielen, weshalb wir weitere Privatisierungen ablehnen und wenn möglich Krankenhäuser zurück in die öffentliche Hand überführen. Die Gemeinwohlorientierung im Gesundheitswesen soll
gestärkt und der Trend hin zu Privatisierung umgekehrt werden. Wir werden diese Entwicklung auf verschiedenen Ebenen anstoßen, wenn erforderlich auch über eine
Bundesratsinitiative. Allerdings müssen wir ehrlich sein: die beschriebene Fehlentwicklung lässt sich nicht innerhalb kurzer Zeit korrigieren, da private Leistungserbringer mittlerweile einen erheblichen Anteil der Gesundheitsversorgung
gewährleisten. Das ändert aber nichts an unserer Vision: Welche Angebote es vor Ort gibt, darf nicht davon abhängen, was sich rentiert oder was sich Träger noch leisten können, sondern muss sich danach richten, was nötig ist. Dabei hat die flächendeckende, erreichbare Grundversorgung der Bevölkerung einen eigenen Stellenwert.

LINKE:

SPD:

Der Grundsatz, dass es im Gesundheitssystem um den Menschen gehen muss, nicht um Geld gilt nicht nur beim Personal, sondern auch für Kliniken insgesamt. Deshalb braucht es eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung der Kliniken und Reha-Einrichtungen. Gewinne, die aus Mitteln der Solidargemeinschaft erwirtschaftet werden, sollen verpflichtend und weitestgehend wieder in das Gesundheitssystem zurückfließen.

Das alles hilft aber nur wenig, wenn jeder Gewinn aus weniger Bürokratie von privaten Klinikbetreibern aus dem System genommen wird. Wir wollen guten Gesundheitsschutz vor Ort finanzieren und deshalb werden wir die Gewinnentnahme für private Klinikbetreiber, Klinikgesellschaften und Klinikkonzerne regulieren. Klar ist: Man darf mit Gesundheit Geld verdienen, aber unser Gesundheitssystem darf nicht für den persönlichen Vorteil auf Verschließ gefahren werden. Wer diesen Markt nach unserer Regulierung nicht mehr lukrativ genug findet, kann sich darauf verlassen: Wir scheuen uns nicht, Kliniken wieder in kommunale Trägerschaft zu übernehmen.

VOLT:

Gute Patient*innenversorgung in Krankenhäusern darf nicht vom Druck der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Krankenhauses abhängen, vielmehr müssen bedarfsorientierte Versorgung, Prävention und die Befähigung zur Selbsthilfe wieder in den Vordergrund gerückt werden und entsprechend finanziert werden.
Um ein Gewinnverbot in Krankenhäusern einzuführen, bedarf es möglicherweise der Rückführung privater Einrichtungen in die öffentliche Hand, dies könnte sich schwierig gestalten. Daher wäre die Lösung interessant, dass Krankenhäuser als gemeinnützige GmbH geführt werden müssen. Das heißt Gewinne müssen automatisch wieder zurück in das Krankenhaus fließen.

CDU:

Auf Bundesebene werden wir uns für eine Reform des Fallpauschalensystems einsetzen, um die Grundfinanzierung der Betriebskosten von Krankenhäusern der Grund und
Notfallversorgung, der Geburtshilfen und der Kinder und Jugendmedizin sicherzustellen. Das aktuelle DRGSystem hat sich nicht bewährt.

FDP:

Fallpauschalen
Im Rahmen der Reform der Krankenhausvergütung hat die Koalition auf Bundesebene verabredet, Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die weiterbilden. Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der
Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung. Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen. Die Approbationsordnung wird mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet.

GRÜNE:

Das DRGSystem hat zu offensichtlichen Fehlentwicklungen geführt.
Insbesondere führt das System zu einer „Rosinenpickerei“ vorbei am medizinischen Bedarf. Die Konzentration auf ertragreiche Angebote muss ein Ende haben. Kliniken
sollen deshalb in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür braucht es ein neues Finanzierungssystem, das eine starke Säule der Strukturfinanzierung beinhaltet, sodass
Entscheidungen danach getroffen werden, was das Beste für Patient*innen und Beschäftigte ist und eine bürokratiearme Kostenkontrolle dem nicht zuwiderläuft. Wir werden diese Transformation vorantreiben, auch durch Bundesratsinitiativen. Mit unserer Forderung nach einer auskömmlichen Strukturfinanzierung, also auch der Finanzierung von Vorhaltekosten, unterstützen wir die wohnortnahe Versorgung für Notfälle, Grund und Regelversorgung sowie Geburtshilfe
.

LINKE:

SPD:

Das aktuelle Fallpauschalen-System ist so nicht geeignet. Stattdessen braucht es bundesweit ein neues Vergütungssystem. Dabei kann die Kostendeckung nicht das einzige Ziel sein. Es muss eine Finanzierung sichergestellt werden, die eine hohe medizinische und pflegerische Qualität ermöglicht. Wir werden das Wohl der Patienten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten als Qualitätsmindestmerkmale in den Mittelpunkt stellen. Das geht nicht von heut auf morgen, deshalb eine Reform in zwei Schritten: Für eine Entlastung müssen so schnell wie möglich die finanziellen Rahmenbedingungen im bestehenden System geändert werden. Parallel muss die Arbeit an einem neuen Finanzierungsplan losgehen – am besten schon heute.

VOLT:

Ich und Volt werden sich für eine neue Krankenhausfinanzierung einsetzen. Wichtig ist uns aber eine ganzheitliche Betrachtung. Das heißt, wenn wir das DRG-System durch ein anderes Finanzierungsinstrument ersetzen, soll ganzheitlich gedacht werden. Das bedeutet eine einheitliche Finanzierung über die Sektorengrenzen hinweg. Gleiches Geld für die gleiche Leistung. Dementsprechend favorisieren wir eine Lösung die den ambulanten,
stationären und teilstationären Sektor zusammen denkt.

Weitere Beiträge

Erinnerung der Koalitionäre

Wir schreiben an die Koalitionäre:

Susanne Quast (Sprecherin Volksini) „Wir werden nicht aufhören unsere Forderungen zu stellen, bis sich die neue Landesregierung mit diesen Themen befasst und die Betroffenen eine Verbesserung spüren. Die Schließung von kleinen Krankenhäusern droht derzeit leider weiterhin vielen Gemeinden und noch immer sind die Arbeitsbedingungen in der Pflege katastrophal. Wir müssen genau jetzt aktiv bleiben. Unser Ziel ist, dass die Menschen verstehen, wieso ein Systemwechsel im Gesundheitswesen wichtig ist, und dass sie uns dabei unterstützen.“

Stellungnahme der Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE!“ zum Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“

Das Gesetz will die Erfassung von Behandlungen einfach aus den Daten der Vergangenheit nehmen und fortschreiben. Zukünftig sollen die Behandlungen dann lediglich an weniger Standorten konzentriert werden. Dies kann nicht die Grundlage sein, um Krankenhauskapazitäten in ausreichendem Umfang, also bedarfsgerecht zu planen und zu finanzieren. Außerdem muss als ein zentrales Qualitätsmerkmal der Gesundheitsversorgung der flächendeckende Zugang zur Krankenhausversorgung erhalten bleiben.