Stellungnahme der Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE!“ zum Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“
Das Gesetz will die Erfassung von Behandlungen einfach aus den Daten der Vergangenheit nehmen und fortschreiben. Zukünftig sollen die Behandlungen dann lediglich an weniger Standorten konzentriert werden. Dies kann nicht die Grundlage sein, um Krankenhauskapazitäten in ausreichendem Umfang, also bedarfsgerecht zu planen und zu finanzieren. Außerdem muss als ein zentrales Qualitätsmerkmal der Gesundheitsversorgung der flächendeckende Zugang zur Krankenhausversorgung erhalten bleiben.