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Erfolgreicher Protest – Pandemie-Gesetz befristet und ohne Arbeitszwang

Unsere Proteste am 6. und 9. April waren erfolgreich. Aus dem Pandemie-Gesetzentwurf wurde der Arbeitzwang gestrichen.

Erfolgreicher Protest - Pandemie-Gesetz befristet und ohne Arbeitszwang

Mit zwei Protesten am 6. und 9. April 2020 vor dem Landtag in Düsseldorf, unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften, haben wir dazu beigetragen, die Landesregierung zur Änderung des Gesetztesentwurfes für das so genannte Pandemie-Gesetz zu bewegen. Der geplante Arbeitszwang für Pflegekräfte und medizinisches Personal im Pandemiefall wurde aus dem Gesetz gestrichen. Außerdem wurde die Laufzeit des Gesetzes befristet. Das ist gut so, aber wir fordern mehr: Nach der Corona-Krise darf es im Gesundheitswesen nicht so weiter gehen wie zuvor!

Unsere konkreten Forderungen findet ihr hier https://gesundheitsbuendnisse-nrw.de/forderungen/

Weitere Beiträge

Erinnerung der Koalitionäre

Wir schreiben an die Koalitionäre:

Susanne Quast (Sprecherin Volksini) „Wir werden nicht aufhören unsere Forderungen zu stellen, bis sich die neue Landesregierung mit diesen Themen befasst und die Betroffenen eine Verbesserung spüren. Die Schließung von kleinen Krankenhäusern droht derzeit leider weiterhin vielen Gemeinden und noch immer sind die Arbeitsbedingungen in der Pflege katastrophal. Wir müssen genau jetzt aktiv bleiben. Unser Ziel ist, dass die Menschen verstehen, wieso ein Systemwechsel im Gesundheitswesen wichtig ist, und dass sie uns dabei unterstützen.“

Gesprächsrunde mit LTW Kandidat*innen

Auf Herz und Nieren:
Wie stellen sich die lokalen Kandidat*innen zu den Inhalten der Volksinitiative für Gesunde Krankenhäuser?

Das Gesundheitsbündnis Bonn/Rhein-Sieg lädt Kandidat*innen zur Landtagswahl 2022 aus der Region Bonn/Rhein-Sieg zu einer Gesprächsrunde am 28.April um 18:30 ein.
Ausgehend von lokalen Problemen stehen die Forderungen der Volksinitiative im Vordergrund der Befragung.

Stellungnahme der Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE!“ zum Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“

Das Gesetz will die Erfassung von Behandlungen einfach aus den Daten der Vergangenheit nehmen und fortschreiben. Zukünftig sollen die Behandlungen dann lediglich an weniger Standorten konzentriert werden. Dies kann nicht die Grundlage sein, um Krankenhauskapazitäten in ausreichendem Umfang, also bedarfsgerecht zu planen und zu finanzieren. Außerdem muss als ein zentrales Qualitätsmerkmal der Gesundheitsversorgung der flächendeckende Zugang zur Krankenhausversorgung erhalten bleiben.