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UNSERE
FORDERUNGEN

Mehr Personal im Gesundheitswesen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und ver.di fordern eine gesetzliche Personalbemessung in Form einer PPR 2.0. Eine Vorlage dazu wurde im Januar 2020 an Bundesgesundheitsminister Spahn übergeben. Schnellstmöglich, spätestens zum 1. Januar 2021 müssen die Krankenhausbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet werden, dieses Übergangsinstrument auf allen Stationen umzusetzen. Die fehlenden Bereiche Intensivmedizin und Kinderstationen sowie verbindliche Regelungen für andere Berufsgruppen im Krankenhaus müssen zeitnah ergänzt werden. Alternativ könnten verbindliche Personal-Patienten-Schlüssel eingeführt werden. Diese gesetzlichen Regelungen müssen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie die bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen gewährleisten. Wir fordern mehr Personal in den Krankenhäusern und eine gesetzliche Personalbemessung!

Abschaffung des DRG-Systems

Seit 2003 ist die Finanzierung auf das Fallpauschalen-System (DRG) umgestellt worden. Die Krankenhäuser erhalten pro Behandlungsfall eine feste Pauschale. Bleiben die Kosten darunter, macht die Klinik Gewinn. Um die Behandlungskosten gering zu halten und möglichst viel an einem Patienten zu verdienen, wird vor allem am Personal gespart und werden Patient*innen zu früh entlassen. Zudem setzen Fallpauschalen Fehlanreize: Lukrative Operationen oder Kaiserschnitte werden deutlich häufiger durchgeführt als medizinisch notwendig. Zugleich trennen sich mehr und mehr Krankenhäuser von Kinderstationen, weil sie sich nicht rechnen. Das Fallpauschalen-System muss abgeschafft und ersetzt werden.

Sorgfältige Krankenhausplanung mit Beteiligung aller Betroffenen

Im September 2019 wurde im Auftrag der Landesregierung ein Gutachten zur Krankenhausplanung NRW veröffentlicht. Auf dieser Grundlage soll nun in kürzester Zeit die Krankenhausplanung NRW komplett umgestellt werden. Wir sprechen uns für eine sorgfältige Überprüfung des Gutachtens und für eine breite gesellschaftliche Debatte zur zukünftigen Versorgungsstruktur in NRW aus. Ziel ist eine regional abgestimmte und landesweit koordinierte Krankenhausplanung, die dem realen Bedarf der Bevölkerung Rechnung trägt und wohnortnahe Versorgung sicherstellt. Bei jeder Veränderung in der Krankenhausstruktur (z.B. Krankenhaus- oder Standortschließungen, Eigentümerwechsel…) sind gleichwertige Arbeitsplätze für alle Beschäftigten sicherzustellen.

100% Investitionskostendeckung für alle Krankenhäuser

Krankenhausgebäude und deren Ausstattung zu erhalten und zu modernisieren, ist gesetzlich geregelte Aufgabe des Landes NRW. Trotzdem kommt das Land NRW dieser Finanzierungsverpflichtung seit Jahrzehnten nicht nach. Nach einem Gutachten des RWI bezogen auf NRW werden für dringend notwendige Investitionen jährlich rund 1,5 Mrd. Euro benötigt. Davon wurde in der Vergangenheit nur ein Drittel verausgabt. Dadurch liegt der Investitionsstau aktuell bei über 12,5 Mrd. € in NRW. Wir fordern ein Sonderprogramm zur Behebung des Investitionsstaus bis 2024 und ab sofort die vollständige Refinanzierung der Investitionskosten durch das Land NRW!