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Mehr Personal im Gesundheitswesen​

In deutschen Kliniken kommen durchschnittlich 13 PatientInnen auf eine Pflegefachkraft. In den Niederlanden sind es durschnittlich 6,9. Unter diesen Bedingungen können PflegerInnen nicht so professionell arbeiten, wie sie es gelernt haben und wie es ihrem Berufsethos entspricht. Die von Jens Spahn verordneten „Pflegepersonaluntergrenzen“ sind nicht ausreichend, um daran spürbar etwas zu ändern!

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und ver.di fordern eine gesetzliche Personalbemessung in Form einer PPR 2.0. Eine Vorlage dazu wurde im Januar 2020 an Bundesgesundheitsminister Spahn übergeben. Schnellstmöglich, spätestens zum 1. Januar 2021 müssen die Krankenhausbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet werden, dieses Übergangsinstrument auf allen Stationen umzusetzen. Die fehlenden Bereiche Intensivmedizin und Kinderstationen sowie verbindliche Regelungen für andere Berufsgruppen im Krankenhaus müssen zeitnah ergänzt werden. Alternativ könnten verbindliche Personal-Patienten-Schlüssel eingeführt werden. Diese gesetzlichen Regelungen müssen den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie die bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen gewährleisten. 

Wir fordern mehr Personal in den Krankenhäusern und eine gesetzliche Personalbemessung!